Fachkräfte aus Drittstaaten können im Rahmen einer "Anerkennungspartnerschaft" jetzt ohne vorherige Anerkennung ihrer Berufsqualifikation nach Deutschland einreisen. Das Projekt "Unternehmen Berufsanerkennung" (UBA) erklärt, wie es geht.
So funktioniert die Anerkennungspartnerschaft
Neuer Info-Flyer zeigt schnelleren Weg zur internationalen Fachkraft aufDie Neuregelung ist als Teil des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im vergangenen März in Kraft getreten. Sie ermöglicht es Fachleuten aus dem außereuropäischen Ausland, die eine mindestens zweijährige Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben und über Deutschkenntnisse auf Sprachniveau A2 verfügen, das Anerkennungsverfahren erst nach der Einreise zu starten.
Weitere Voraussetzung ist – neben der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit – die eigentliche "Anerkennungspartnerschaft", also eine entsprechende vertragliche Vereinbarung mit dem potenziellen deutschen Arbeitgeber. Darin verpflichten sich die beiden Parteien, nach der Ankunft des oder der künftigen Mitarbeitenden in Deutschland einen Anerkennungsantrag zu stellen und das Anerkennungsverfahren aktiv zu betreiben. In diesem Verfahren wird die ausländische Berufsausbildung mit einem deutschen Referenzberuf verglichen und gegebenenfalls eine – teilweise oder volle – Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation attestiert.
Die Aufenthaltserlaubnis, die es den Einreisenden erlaubt, diesen Prozess in Ruhe vor Ort zu organisieren, wird zunächst für höchstens ein Jahr ausgestellt. Bei Bedarf kann sie bis auf maximal drei Jahre verlängert werden.
Wie die Anerkennungspartnerschaft nach § 16d Abs. 3 Aufenthaltsgesetz im Detail funktioniert, erklärt das Projekt UBA in seinem neuen Info-Flyer. Darin erfahren die Unternehmen Schritt für Schritt, wie dieser neue Weg der Fachkräfteeinwanderung zu beschreiten ist. Den Flyer gibt es im PDF-Format zum Download unter www.unternehmen-berufsanerkennung.de.