Der DIHK hat beim geplanten Corona-Steuerhilfegesetz der Bundesregierung weitere Verbesserungen zur Stärkung der durch die Pandemiefolgen geschwächten Wirtschaft angeregt. "Viele Unternehmen sehen sich wegen der wirtschaftlichen Folgen der lange andauernden Corona-Pandemie mit zwei Herausforderungen ganz besonders konfrontiert", sagte DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben auf die Anfrage mehrerer Medien. "Zum einen wird die Eigenkapitaldecke immer dünner, was die Finanzierung von dringend erforderlichen Investitionen erschwert. Zum anderen führen die eingeschränkten Geschäftsaktivitäten zunehmend zu Liquiditätsproblemen."
Deshalb ist es auch nach Einschätzung des DIHK richtig, dass die Bundesregierung die degressive Abschreibung für Investitionen wie den erweiterten Verlustrücktrag bis Ende 2022 verlängern möchte. Beide Maßnahmen sollten aber noch verbessert werden. Die Möglichkeit zur degressiven Abschreibung sollte unbefristet eingeführt werden, so Wansleben. "Dies würde angesichts der sich beschleunigenden technologischen Entwicklung den wirtschaftlichen Wertverzehr von Investitionen praxisgerechter abbilden. Verluste sollten unbedingt mindestens drei Jahre zurückgetragen werden können. Aus diesem Jahr 2022 also mindestens zurück ins für viele Unternehmen wirtschaftlich erfolgreiche Jahr 2019." Denn in 2019 sind dem DIHK zufolge die Steuerzahlungen erfolgt, mit denen die aktuellen Verluste verrechnet werden sollten.