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DIHK dringt auf Nachbesserungen bei Preisbremsen

Viele praktische Fragen sind für Betriebe weiter ungeklärt

Sebastian Bolay, Bereichsleiter Energie, Umwelt, Industrie der DIHK war als Sachverständiger im Ausschuss für Klimaschutz und Energie geladen

© DIHK

Die aktuellen Strom- und Gaspreisbremsen müssen aus Sicht der DIHK an einigen Stellen nachgebessert werden, um tatsächliche Entlastungswirkung bei etlichen Betrieben zu entfalten.

Mit den Preisbremsen senke die Bundesregierung entstandene Mehrkosten, die für die Breite der deutschen Wirtschaft ein existenzgefährdendes Niveau erreicht hätten, heißt es in der DIHK-Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen, der Änderungen an den bereits in Kraft getretenen Brems-Regelungen vorsieht.

Die Preisbremsen schafften "eine gewisse Planbarkeit für die Unternehmen" bei einem anhaltend hohen Preisniveau. Auch hätten sie zu einer Beruhigung der Gas- und Strommärkte beigetragen, so die DIHK auf der Basis von Rückmeldungen vor allem aus den IHKs. Aufgrund der Dringlichkeit und der Geschwindigkeit, mit der die Bundesregierung die Preisbremsen-Gesetze hätte vorbereiten müssen, blieben allerdings viele praktische Fragen für die deutsche Wirtschaft ungeklärt: "Es besteht für zahlreiche Aspekte nach wie vor Klärungsbedarf, für die das Reparaturgesetz keine Regelungen liefert." Dazu listet die DIHK allein acht Punkte zur geplanten Prüfbehörde auf.

Kritisch sieht die DIHK auch die "Erlösabschöpfung" für Stromerzeuger. Neben den direkt einbezogenen Anlagenbetreibern seien auch die Finanzwirtschaft, der Maschinenbau sowie viele weitere kleine und mittleren Unternehmen aus dem Bereich der Energie- und Klimaschutzbranche mittelbar betroffen. Denn durch die "Abschöpfung" könnten Investitionen in den Bau erneuerbarer Energien gebremst werden. Auch habe die Erlösabschöpfung erhebliche negative Auswirkungen auf den Markt für Grünstromdirektlieferverträge (sogenannte PPA).

"Unternehmen, die gerne einen PPA abschließen möchten, finden aufgrund der Abschöpfung kaum noch Angebote", sagt Sebastian Bolay, Leiter des DIHK-Bereichs Energie, Umwelt, Industrie. Als geladener Sachverständiger machte Bolay in der öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Klimaschutz und Energie am Montag (27. März 2023) deutlich: Gesetzlich klargestellt werden müsse insbesondere, welche anderen Beihilfen in die Berechnung der betrieblichen Höchstgrenzen bei den Preisbremsen einfließen sollen. Auch wies er darauf hin, dass die Prüfbehörde nun rasch eingerichtet werden solle, um die Anträge so schnell wie möglich abzuarbeiten und den Unternehmen damit Planungssicherheit zu geben.

Die vollständige DIHK-Stellungnahme finden Sie hier (PDF, 175 KB).

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