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Verbrauchersammelklagen effektiv, sachgerecht und angemessen gestalten

Wirtschaft schlägt Umsetzungskonzept für EU-Richtlinie vor
Silberne Justitia-Figur mit Waage und verbundenen Augen

Einen fairen Interessensausgleich verspricht das Rechtsgutachten aus Freiburg

© Thorsten Nilson / EyeEm / Getty Images

Bis Ende 2022 muss die EU-Richtlinie zu Verbandsklagen in nationales Recht überführt sein. Wie eine deutsche Lösung aussehen kann, die auch den Interessen der Unternehmen gerecht wird, zeigt ein im Auftrag von mehreren Wirtschaftsverbänden erstelltes Gutachten.

Professor Dr. Alexander Bruns von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg hat den Vorschlag zur Umsetzung der "Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher" erarbeitet. "Es ging mir und den auftraggebenden Wirtschaftsverbänden nicht zuletzt auch darum, die Vorgaben der Richtlinie systematisch in das bestehende deutsche Zivilprozessrecht einzufügen", beschreibt Bruns seinen Auftrag.

Entsprechend beachtet sein Konzept die Eckpunkte

  • kostenrechtliches Unterliegensprinzip ("loser-pays-Prinzip"),
  • prozessuale Waffengleichheit,
  • Verfahrensfairness sowie
  • Verhinderung von Rechtsmissbrauch.

Kollektive Durchsetzung von Verbraucherrechten ab 2023 europaweit

Worum geht es? Die Ende 2020 in Kraft getretene EU-Verbandsklagerichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten erstmals zur Einführung nationaler und grenzüberschreitender Verbandsklagen, mit denen Ansprüche der Verbraucherinnen und Verbraucher bei einer Vielzahl von Verstößen gegen das Unionsrecht kollektiv durchgesetzt werden sollen. Weil sie tief in das nationale Zivilprozessrecht eingreift, lässt sie den EU-Mitgliedern breiten Spielraum bei der Umsetzung.

Für die Wirtschaft ist die Ausgestaltung der Klagemöglichkeiten im deutschen Recht von hoher Relevanz. Deshalb hatten 14 Verbände, darunter der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), in Freiburg das Gutachten "Umsetzung der EU-Verbandsklagerichtlinie in deutsches Recht" beauftragt.

Rechtsetzung mit Augenmaß

Es sollte neben den Belangen der Verbraucherinnen und Verbraucher angemessen auch die der Unternehmen und das Interesse der Allgemeinheit an einer funktionsfähigen Justiz berücksichtigen.

"Mein Vorschlag basiert auf einer Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Vorgaben, berücksichtigt die internationalen Erfahrungen mit Sammelklagen und gewährleistet damit eine Rechtsetzung mit Augenmaß", fasst Bruns das Ergebnis zusammen. Der Vorschlag stellt auch aus Sicht der beteiligten Verbände eine effektive, sachgerechte und angemessene Umsetzung der Richtlinie sicher. Sie fordern deshalb die Politik auf, ihn in dem anstehenden Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen.

Das Gutachten gibt es hier in einer Lang- und einer Kurzfassung zum Download:

Gutachten Verbandsklagerichtlinie (PDF, 1 MB)

Kurzfassung (PDF, 354 KB)

Die Vorschläge hatte Professor Bruns am 27. Oktober in Berlin vorgestellt. Eine Aufzeichnung der Veranstaltung finden Sie hier:

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