Die neuen Verordnungen für die IHK-Abschlüsse zum – jeweils "Geprüften" – Betriebswirt, Fachwirt für Einkauf, Bilanzbuchhalter, Industriemeister – Fachrichtung Printmedien, Medienfachwirt, oder Meister Veranstaltungstechnik sollen voraussichtlich im Dezember 2020 veröffentlicht werden.
Die Absolventen erwerben zusätzlich zu dem bisherigen Abschluss auch einen "Bachelor Professional" oder einen "Master Professional", sind also beispielsweise "Geprüfter Bilanzbuchhalter" und gleichzeitig "Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung", und können selbst entscheiden, welche Bezeichnung sie führen möchten.
Die neuen Begriffe sollen die Gleichwertigkeit von Beruflicher und akademischer Bildung signalisieren – immerhin stehen die Abschlüsse für Lernumfänge von 1.600 (Master Professional) beziehungsweise 1.200 Stunden (Bachelor Professional). Gleichzeitig geht es darum, die Praxisnähe der Berufe zu verdeutlichen und es deutschen Fachkräften zu erleichtern, die Qualität ihrer Abschlüsse auch im Ausland zu vermitteln.
Wer nach der neuen Verordnung geprüft werden möchte, kann sich bei seiner IHK beraten lassen. Weitere Details zum Thema finden Sie in der Rubrik "Weiterbildung".