Der Koalitionsvertrag sieht eine Reform der Förderung für elektrische Fahrzeuge und Plug-in-Hybride – also Fahrzeuge mit einer Kombination von Elektro- und Verbrennungsmotor – vor: Gelder sollten demnach ab 1. Januar 2023 nur noch für Fahrzeuge mit "positivem Klimaschutzeffekt" fließen. Dieser Effekt soll anhand des elektrischen Fahranteils und einer elektrischen Mindestreichweite festgelegt werden.
Ab 2023 keine Zuschüsse mehr für Plug-in-Hybride
Vor dem Hintergrund, dass es sich bei Plug-in-Hybridfahrzeugen häufig um schwere SUVs handelt, möchte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck die staatlichen Zuschüsse für diese Fahrzeuge ab 2023 streichen. Käuferinnen und Käufer von Plug-in-Hybriden sollen den Umweltbonus nur noch erhalten, wenn der Neuwagen bis Ende 2022 zugelassen wird.
Auch die Förderung von Elektroautos sinkt
Gleichzeitig sollen die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Fördersätze für rein batterieelektrische Fahrzeuge bis 2025 schrittweise sinken. Habeck zufolge bewegt sich die Fördersumme aber weiterhin auf einem hohen Niveau, nicht zuletzt, weil die Industrie zusätzliche 50 Prozent beisteuere.
Auch die Bemessungsgrundlage für die Bestimmung der Fördersatzhöhe für reine Elektroautos wird sich ab 2023 ändern und in Zukunft am brutto Gesamtfahrzeugpreis inklusive Sonderausstattung berechnen.
Die Reformvorschläge aus dem Bundeswirtschaftsministerium müssen noch innerhalb der Koalition sowie des Ressorts der Bundesregierung abgestimmt werden.
Die Programme im Überblick
Der DIHK hat eine Auswahl von für Unternehmen relevanten Förderprogrammen zusammengestellt, mit welcher der Bund die Erweiterung der Ladeinfrastruktur sowie den Einsatz von Elektroautos unterstützt. Hier geht es zur Übersicht.