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Wie können Unternehmen die globale Mindeststeuer umsetzen?

DIHK organisiert Fachtagung Mitte Juni in Berlin
Geldstapel vor Chart und Sanduhr

Die Zeit drängt: Im kommenden Jahr sollen die Neuregelungen an den Start gehen

© krisanapong detraphiphat / Moment / Getty Images

Schon am 1. Januar 2024 soll die neue globale Mindeststeuer in Kraft treten. Bei einer Fachtagung am 16. Juni informiert die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) über den Handlungsbedarf und praxistaugliche Lösungsmöglichkeiten für Unternehmen.

Aktuell liegt aus dem Bundesfinanzministerium (BMF) ein Diskussionsentwurf zum "Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz" vor. Hierzu hat die DIHK gemeinsam mit anderen Spitzenverbänden bereits in einer 113 Seiten umfassenden Stellungnahme die wichtigen Problemstellungen analysiert und dem BMF zukommen lassen.

Mitte Juni wird es voraussichtlich einen Gesetzentwurf geben. Den betroffenen Betrieben bereitet vor allem die sehr kurze Umsetzungsfrist große Probleme, weil die komplexen Neuregelungen den Aufbau aufwendiger (IT-)Prozesse erforderlich machen.

Fachleute aus Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft

Details der geplanten Regelungen und den sich daraus konkret ergebenden Handlungsbedarf für die Betriebe erörtern Expertinnen und Experten aus dem BMF, aus Unternehmen und Wissenschaft am 16. Juni von 10 bis 15 Uhr bei der DIHK im Haus der Deutschen Wirtschaft in Berlin.

Bei der Tagung geht es auch darum, wie die neuen Steuervorschriften im weiteren Gesetzgebungsverfahren verbessert und praxistauglich ausgestaltet werden können. Schließlich sollten sich die Neuregelungen widerspruchsfrei in das deutsche Steuersystem einfügen. Zudem wird zu diskutieren sein, wie die Umsetzung der EU-Richtlinie die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen am Standort Deutschland verändert.

Vier Themenblöcke

Das Programm teilt sich in vier Themenblöcke, die jeweils mehrere Fachvorträge und eine Paneldiskussion umfassen: Zunächst wird das Regelungsgefüge der neuen Maßnahmen vorgestellt, anschließend geht es um ausgewählte Problembereiche wie beispielsweise IT-Systeme oder Aspekte der Steuerberechnung. Nach der Mittagspause stehen Verfahrensfragen auf der Agenda, etwa Erklärungspflichten, Bußgelder oder Rechtsschutzmöglichkeiten. Abschließend wird gemeinsam mit Bundestagsabgeordneten und Wissenschaftlern diskutiert, ob und wie sich die neuen Regelungen in das bestehende System der Unternehmensbesteuerung einfügen.

Wenn Sie an der kostenfreien Veranstaltung teilnehmen möchten, können Sie sich unter event.dihk.de anmelden.

Die detaillierte Agenda gibt es hier zum Download:
Programm zur DIHK-Fachtagung Globale Mindeststeuer (PDF, 123 KB)

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Guido Vogt Referatsleiter Internationales Steuerrecht, Verfahrensrecht

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Thomas Renner Pressesprecher | Chef vom Dienst