Die Bundesregierung will noch in diesem Jahr mit der Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) beginnen, das seit dem Frühjahr 2020 den Zuzug qualifizierter Menschen aus Drittstaaten erleichtert. Auch die deutsche Wirtschaft sieht Verbesserungsbedarf und unterbreitet Vorschläge.
Aus Sicht der Unternehmen ist klar: Ohne ausreichende Zuwanderung aus dem Ausland wird Deutschland sein Fachkräfteproblem nicht lösen können.
Und das ist bereits heute gewaltig, wie Achim Dercks, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), betont: "Der Fachkräftemangel ist laut unserer aktuellen Umfragen für die Betriebe das zweitgrößte Geschäftsrisiko. Mehr als jedes zweite Unternehmen ist davon betroffen." Für viele Betriebe könne die Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland ein wichtiger Baustein sein, um die Engpässe abzumildern.
Das FEG von März 2020 hat zwar wertvolle Erleichterungen gebracht, um insbesondere die Zuwanderung von Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten zu erleichtern. Doch die Erfahrungen in den Unternehmen zeigen, dass weiterhin Handlungsbedarf besteht. Das gilt sowohl für die gesetzlichen Regelungen selbst als auch vor allem für ihre praktische Umsetzung.
Verfahren beschleunigen
"Am Ende liegt die Kernherausforderung in der Dauer der Verwaltungsverfahren für die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis", berichtet Dercks von den Erfahrungen aus der Praxis. Die Gründe dafür seien vielfältig: "Das fängt an beim Visumprozess, bei dem Unterlagen rund um den Globus geschickt werden, und hört auf bei Behördenmitarbeitern, die komplexe Regelungen nicht immer einheitlich und transparent umsetzen. Solche Umsetzungsprobleme bekommen wir nicht allein mit einer Reform der Gesetzesparagrafen gelöst."
Hier geht es nach Worten des stellvertretenden DIHK-Hauptgeschäftsführers "zum einen, um einen Kulturwandel in den Verwaltungen, aber auch um praktische Unterstützung. "So könnte schon eine Hotline des Bundesinnenministeriums helfen, bei der Beschäftigte einer Ausländerbehörde zu den komplizierten Detailregelungen nachfragen und Unterstützung erhalten können."
Auch die Auslandshandelskammern (AHKs) könnten vor Ort helfen: Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung zwischen DIHK und Auswärtigem Amt zur Visavorbereitung gebe es bereits, so Dercks. Das könne man weiterentwickeln.
Als Hürde erweist sich häufig auch, dass das FEG eine vollständige Gleichwertigkeit der Qualifikation als Voraussetzung für die Zuwanderung vorsieht. Denn: "Nahezu alle Länder der Welt haben völlig andere Ausbildungssysteme als Deutschland", gibt der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer zu bedenken.
"Aus Sicht der Betriebe sollte die Einstellung leichter möglich sein, wenn zumindest eine 'teilweise Gleichwertigkeit' vorliegt." Das Procedere hierzu lasse sich stark vereinfachen: "Der Nachweis einer teilweisen Gleichwertigkeit und ein Arbeitsvertrag sollten für die Einreise und Arbeitsaufnahme reichen. Die Planung und berufsbegleitende Weiterqualifizierung kann dann in Deutschland erfolgen."
Spracherwerb unterstützen
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Sprachkenntnisse – laut Dercks "gerade für kleine und mittlere Unternehmen ohne internationalen Bezug eines der wichtigsten Einstellungskriterien". Entsprechend sei eine frühzeitige Unterstützung des Spracherwerbs im Ausland – beispielsweise durch Angebote der Goethe-Institute – von zentraler Bedeutung. "Auch einzelne AHKs bieten bereits Sprachkurse an", stellt er klar. "Das ließe sich gemeinsam ausbauen."
Vorrangprüfung für Azubis abschaffen
Zu den Vorschlägen des DIHK zählt darüber hinaus, die Vorrangprüfung für Azubis abzuschaffen. Denn, so Dercks: "Wir haben eine wachsende Zahl unbesetzter Ausbildungsplätze in Deutschland. Wer zu uns kommt und hier eine Ausbildung absolviert, hat danach gute Beschäftigungschancen."
Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite notwendig sind, sowie solche, die zu Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.