Unter welchen Bedingungen kann ich die Mietzahlung vorübergehend aussetzen?
Voraussetzung für die Regelung ist, dass die Miete infolge der Covid-19-Pandemie nicht entrichtet werden kann.
Das muss der Mieter im Streitfall nachweisen durch:
- eine Versicherung an Eides Statt,
- die behördliche Verfügung, mit der dem Unternehmen der Betrieb untersagt oder erheblich eingeschränkt wurde (etwa bei Gaststätten oder Hotels),
- die Antragstellung oder die Bescheinigung über die Gewährung staatlicher Leistungen oder
- andere Nachweise über Einkommen oder Verdienstausfall.