In ihrem Vorschlag rät die EU-Kommission den Mitgliedstaaten, die Einreise aus anderen Mitgliedstaaten nicht zu verweigern. Sie könnten aber Quarantäne- oder (vorzugsweise) Testpflichten für Reisende aus roten und grauen (in begründeten Fällen auch aus orangen) Zonen verhängen.
Außerdem schlägt die Kommission vor, dass Reisende, die eine wichtige Funktion ausüben oder deren Reise zwingend notwendig ist, sich nicht in Quarantäne begeben müssen. Dabei ist etwa an Arbeitskräfte, die systemrelevante Funktionen wahrnehmen, Grenzgänger, entsandte Arbeitnehmer, Transportarbeiter, Studenten, Passagiere in Transit oder "Personen, die aus zwingenden (…) Geschäftsgründen reisen" gedacht.
Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten laut dem Vorschlag wöchentlich detaillierte Informationen über geplante Beschränkungen der Freizügigkeit oder deren Aufhebung erhalten. Änderungen sollten eine Woche vor ihrem Inkrafttreten angemeldet werden. Auf der Plattform Re-open EU könnten entsprechende Informationen zusammen mit der Karte der Mitgliedstaaten vom Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten veröffentlicht werden.
Der Rat wird nun den Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung erörtern, damit dieser in den kommenden Wochen angenommen werden kann. Für einige Mitgliedstaaten könnte allerdings der Vorschlag zu weit gehen.
Der DIHK hat sich auch zusammen mit anderen Wirtschaftsverbänden für mehr Koordinierung der EU-Mitgliedstaaten bei Reisebeschränkungen in einem Plädoyer für eine abgewogene und verhältnismäßige Strategie eingesetzt. Für die wirtschaftliche Erholung ist der Binnenmarkt zentral – seine Funktionsfähigkeit muss auch in Krisenzeiten aufrechterhalten bleiben.