Re-Start: Was gilt es jetzt zu beachten?
Nach den Lockerungen, auf die sich Bund und Länder am 6. Mai geeinigt haben, kann für viele Unternehmen der Geschäftsbetrieb wieder anlaufen – wenn auch unter Auflagen. Hier gibt es Antworten auf die wichtigsten Fragen:
Wo dürfen unter welchen Bedingungen Bars öffnen, Messen und andere Veranstaltungen stattfinden, Hotels Gäste empfangen? Die aktuellen Regeln können Sie auf den Corona-Websites der Bundesländer recherchieren:
- Baden-Württemberg: www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona
- Bayern: www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php
- Berlin: www.berlin.de/corona
- Brandenburg: https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/corona/regionale-informationen
- Bremen: www.bremen.de/corona
- Hamburg: www.hamburg.de/coronavirus
- Hessen: www.hessen.de/fuer-buerger/aktuelle-informationen-zu-corona-hessen
- Mecklenburg-Vorpommern: www.regierung-mv.de/corona
- Niedersachsen: www.niedersachsen.de/Coronavirus
- Nordrhein-Westfalen: www.land.nrw/corona
- Rheinland-Pfalz: https://corona.rlp.de/de/service/faqs
- Saarland: https://corona.saarland.de
- Sachsen: www.coronavirus.sachsen.de
- Sachsen-Anhalt: https://coronavirus.sachsen-anhalt.de
- Schleswig-Holstein: www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/coronavirus_node.html
- Thüringen: https://corona.thueringen.de
Hinweise, wie die Einzelhändler die vorausgesetzten Maßnahmen zum Infektionsschutz umsetzen können, gibt es auf der Website der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik.
Nutzwertige Informationen zum Infektionsschutz und zu Hygienemaßnahmen hat unter anderem auch die IHK Nürnberg für Mittelfranken auf ihrer Website zusammengestellt. Dort finden sich etwa dort Plakatvorlagen und andere Unterlagen auf Deutsch und in verschiedenen anderen Sprachen.
Einen Flyer zu Hygienemaßnahmen im Einzelhandel gibt es unter corona.saarland.de/DE/service/downloads/_documents/dld_hygieneflyer-einzelhandel.html.
Einen Überblick darüber, wie die Regelungen in den einzelnen Bundesländern aussehen, finden Sie unter https://tourismus-wegweiser.de.
Gaststätten und Restaurants mussten Mitte März bundesweit schließen. Nun dürfen sie schrittweise und unter Auflagen wieder öffnen. Für die Umsetzung der Lockerungen sind die einzelnen Bundesländer zuständig; es gelten daher regional unterschiedliche Öffnungstermine und -regelungen.
Was ist bei der Einhaltung der strengen Hygienevorgaben zu beachten? Hinweise finden Sie auf der Website der Berufsgenossenschaft Nahrung und Gastgewerbe oder unter https://www.hygiene-netzwerk.de/gastronomie-startet-wieder-durch-lockerung-der-corona-regeln-coronavirus-hygiene-netzwerk.
Einen Überblick darüber, wie die Regelungen in den einzelnen Bundesländern aussehen, finden Sie unter https://tourismus-wegweiser.de.
Die für die einzelnen Bundesländer geltenden Hygienevorschriften und weiterführende Tipps gibt es hier:
Baden-Württemberg
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-gastronomie
Bayern
https://www.dehoga-bayern.de/coronavirus/massnahmen/merkblaetter-checklisten/hygiene
Berlin
https://www.dehoga-berlin.de/brancheninfos/news/detail/lockerungen-das-sollten-sie-wissen
Hamburg
https://www.hk24.de/hygieneleitfaden
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
https://tourismus.mv/artikel/schutzstandards-fuer-die-branche
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
https://corona.saarland.de/DE/service/medieninfos/_documents/pm_2020-05-11-hygieneplan-gastro.html
Sachsen
https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Allgemeinverfuegung-Hygienemassnahmen-2020-05-12.pdf
https://www.chemnitz.ihk24.de/servicemarken/uebungskanaele/gb-service/wiedereroeffnung-4793158
Schleswig-Holstein
Thüringen
https://www.dehoga-thueringen.de/informieren/pressezentrum/corona/hygienemassnahmen
Im August 2020 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel veröffentlicht. Sie enthält Maßnahmen, die sich an alle Bereiche des Wirtschaftslebens richten, dabei bleiben Abstand, Hygiene und Masken auch weiterhin die wichtigsten Instrumente. Ziel ist es, das Infektionsrisiko für Beschäftigte zu senken und Neuinfektionen im betrieblichen Alltag zu verhindern. Sie finden die Arbeitsschutzregel zum Download und weitere Infos auf der Website des BMAS.
Empfehlungen und Infos zur betrieblichen Praxis in wiedereröffneten Unternehmen bietet die IHK für München und Oberbayern auf ihrer Website. Eine Handreichung zur Verminderung des Ansteckungsrisikos in Unternehmen hat auch die IHK Schleswig-Holstein veröffentlicht.
Für die wichtigsten Vorgaben zum Infektionsschutz – von Abstandsregeln bis zu Nies-Etiketten – hat die IHK-Organisation zudem Vorlagen für Info-Plakate erstellt, die Sie hier im PDF-Format direkt von der Website www.ihk.de herunterladen können.
Unter der Überschrift "Arbeitsschutz ist Gesundheitsschutz" hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Präventionsempfehlungen für Mitarbeiter und Kunden zusammengestellt; auch branchenspezifische Tipps finden Sie auf der DGUV-Website.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bietet Unternehmen im Umgang mit SARS-CoV-2 auf ihrer Website Frage-Antwort-Kataloge an. Wichtige Informationen zum Arbeitsschutz finden Sie in den FAQs der BAuA.
Apotheken dürfen wegen des hohen Bedarfes befristet bis zum 5. April 2021 Mittel zur Händedesinfektion herstellen. Hier finden Sie die aktuelle Allgemeinverfügung.
Weiterhin finden Sie diese Information auch gebündelt zu den Allgemeinverfügungen und damit den Ausnahmezulassungen für Flächen- und Händedesinfektionsmittel über die Seite des bei der BAuA eingerichteten REACH-CLP-Biozid Helpdesks. Das Helpdesk Team beantwortet auch Anfragen von Seiten der Unternehmen, die von diesen Ausnahmezulassungen Gebrauch machen wollen. Diese können den Helpdesk direkt über die E-Mail reach-clp-biozid@baua.bund.de erreichen beziehungsweise über ein Kontaktformular übermittelt werden.
Um die Einhaltung der Anforderungen der CLP-Verordnung für Unternehmen hinsichtlich der Herstellung von Desinfektionsmitteln zu erleichtern, hat die BAuA Musteretiketten veröffentlicht, die auf Basis der Ausnahmeregelung hergestellt wurden. Sie sind somit ebenfalls befristet und nur ausnahmsweise zulässig. Die Musteretiketten finden Sie als PDF-Download auf der Website des REACH-CLP-Biozid-Helpdesks. Darüber hinaus hat die BAuA dort auch eine Hilfestellung für Unternehmen bei der Einstufung und Kennzeichnung von Händedesinfektionsmitteln im Rahmen der Ausnahmezulassung aufgrund der Verbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 (Allgemeinverfügung vom 9. April 2020) publiziert.
In allen Bundesländern gilt im Rahmen der Covid-19-Schutzmaßnahmen seit dem Bund-Länder-Beschluss vom 19. Januar 2021 eine Verpflichtung zur Bedeckung von Mund und Nase mit medizinischen Masken (OP-Masken, FFP2-Masken, KN95-Masken) in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften. Die Länder sollen die neuen Regelungen zügig umsetzen.
Hier gibt es die Links zu den Länder-Regelungen im Überblick:
- Baden-Württemberg:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/ - Bayern:
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus,
FAQ unter https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq - Berlin:
https://www.berlin.de/corona - Brandenburg:
http://corona.brandenburg.de - Bremen:
https://www.bremen.de/corona - Hamburg:
https://www.hamburg.de/coronavirus/ - Hessen:
https://www.hessen.de/fuer-buerger/aktuelle-informationen-zu-corona-hessen - Mecklenburg-Vorpommern:
https://www.regierung-mv.de/corona - Niedersachsen:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus - Nordrhein-Westfalen:
https://www.land.nrw/corona - Rheinland-Pfalz:
https://corona.rlp.de/de/startseite - Saarland:
https://corona.saarland.de/ - Sachsen:
https://www.coronavirus.sachsen.de/ - Sachsen-Anhalt:
https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/ - Schleswig-Holstein:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/coronavirus_node.html - Thüringen:
https://corona.thueringen.de
Bei ihrer Videoschaltkonferenz am 19. Januar 2021 haben Bund und Länder beschlossen, dass in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln künftig "medizinische Masken" getragen werden müssen. Als medizinische Masken gelten sogenannte OP-Masken sowie virenfilternde Masken der Standards KN95 oder FFP2.
Hinweise zur Anwendung von Masken gibt es beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Um die Vergabe von Masken insbesondere an gewerbliche Kunden zu erleichtern, wurden Plattformen ins Leben gerufen, über die Anbieter und Interessenten schneller zueinander finden können. Eine Sammlung der Vermittlungsdienste finden Sie hier.
Rechtliche und technische Hinweise für das Bereitstellen von Mund-Nasen-Masken gibt darüber hinaus der Gesamtverband Textil und Mode.