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Achtes Sanktionspaket: EU billigt Ölpreisdeckel

Unter anderem neue Einfuhrverbote im Umfang von sieben Milliarden Euro
leeres Frachtschiff ankert an einem Öl-Ladeterminal

Russische Erdöl-Lieferungen auf dem Seeweg bleiben untersagt

© aapsky / iStock / Getty Images Plus

Die EU-Kommission hat am 6. Oktober ihr achtes Sanktionspaket gegen Russland auf den Weg gebracht. Es beinhaltet neue Handelseinschränkungen und Einträge in die Sanktionsliste und schafft die rechtlichen Voraussetzungen für eine Ölpreis-Obergrenze.

Vor dem Hintergrund der laut Kommission "rechtswidrigen Annexion ukrainischer Gebiete auf der Grundlage von 'Scheinreferenden', der Mobilisierung zusätzlicher Truppen und der offenen Drohung mit Atomwaffen" hat die EU weitere Sanktionen gegen Russland verabschiedet:

Import- und Exportverbote ausgeweitet

Um die russischen Einnahmen zu kappen, werden neue EU-Einfuhrverbote im Umfang von fast sieben Milliarden Euro verhängt. Betroffen sind unter anderem russische Halbfertig- und Fertigerzeugnisse aus Stahl (teils gilt ein Übergangszeitraum), für Maschinen und Geräte, Kunststoffe, Fahrzeuge, Textilien, Schuhe, Leder, Keramik, bestimmte chemische Erzeugnisse und für nicht aus Gold gefertigten Schmuck.

Weitere Ausfuhrbeschränkungen sollen den Zugang des Kreml und der russischen Wirtschaft zu Schlüsselkomponenten und -technologien beziehungsweise zu europäischen Dienstleistungen und Fachkenntnissen weiter beschneiden. Verboten sind nun beispielsweise die Ausfuhr von Kohle, von spezifischen in russischen Waffen verbauten elektronischen Komponenten, von im Luftfahrtsektor eingesetzten technischen Gütern sowie von bestimmten Chemikalien. Außerdem dürfen keine Kleinwaffen und andere unter die Anti-Folter-Verordnung fallenden Gütern nach Russland exportiert werden.

Weg frei für einen G7-Ölpreisdeckel

Zudem startet die Umsetzung der Erklärung der G7 über russische Ölexporte durch die EU. Das europäische Einfuhrverbot für russisches Rohöl auf dem Seeweg soll in vollem Umfang beibehalten werden; gleichzeitig soll ein Preisdeckel sicherstellen, dass europäische Marktteilnehmer den Transport russischen Öls in Drittländer nur noch dann vornehmen und unterstützen, sofern sein Preis unter einer im Voraus festgelegten Obergrenze bleibt. Diese Maßnahme soll nach einem weiteren Beschluss des Rates für Rohöl ab dem 5. Dezember 2022 und für raffinierte Erdölerzeugnisse ab dem 5. Februar 2023 in Kraft treten.

Sanktionsliste erweitert, weitere Dienstleistungen untersagt

Auch gegen weitere Einzelpersonen und Organisationen wurden Sanktionen verhängt, darunter im Verteidigungssektor tätige Personen und Einrichtungen, Unternehmen, die die russischen Streitkräfte unterstützen oder Akteure, die Desinformationen über den Krieg verbreiten.

Darüber hinaus wurde das Russische Schiffsregister in die Liste der staatlichen Unternehmen aufgenommen, mit denen jegliche Geschäfte verboten sind.

Untersagt sind künftig auch Dienstleistungen im Zusammenhang mit Krypto-Wallets, -Konten oder der -Verwahrung unabhängig vom Betrag. Zudem wird der Umfang der Services erweitert, die nicht mehr für die russische Regierung oder für in Russland niedergelassene juristische Personen erbracht werden dürfen: Hierzu zählen nun grundsätzlich Dienstleistungen in den Bereichen IT-Beratung, Rechtsberatung, Architektur und Ingenieurwesen. Und: EU-Bürgerinnen und -Bürgern ist die Ausübung von Ämtern in Leitungsgremien bestimmter staatseigener Unternehmen verboten.

Nicht zuletzt wurde mit dem achten Sanktionspaket auch der geografische Geltungsbereich der EU-Verordnung "über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete" zusätzlich auf alle nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Saporischschja und Cherson ausgedehnt.

Sämtliche Änderungen sind auch im Amtsblatt der EU L 251 I nachzulesen.

Die aktualisierte Fassung des für das russische Staatsgebiet geltenden Russland-Embargos gibt es auf der Website der Generalzolldirektion.

Weitere Details können Sie in der Pressemitteilung der EU-Kommission nachlesen; Fragen und Antworten zum achten Sanktionspaket finden Sie ebenfalls auf der Website der EU-Kommission.

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Katharina Neckel Referatsleiterin Außenwirtschaftsrecht, Handelsvereinfachungen