Vor dem Hintergrund der rapide steigenden Energiepreise hatten das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium und das Bundesfinanzministerium am 8. April ein Maßnahmenpaket für Betriebe vorgestellt, die besonders unter der Kostenexplosion leiden. Nach dem KfW-Kreditprogramm, den erweiterten Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen und dem Margining-Absicherungsinstrument kann nun auch das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) für energieintensive Industrien anlaufen.
Zuschüsse nach Betroffenheit gestaffelt
Antragsberechtigte energie- und handelsintensive Unternehmen können hiernach bis zum 31. August einen Zuschuss zu ihren gestiegenen Erdgas- und Stromkosten in Höhe von maximal 50 Millionen Euro erhalten. Das Hilfsprogramm hat ein geplantes Volumen von insgesamt bis zu 5 Milliarden Euro.
Die Bundesregierung fördert mit dem EKDP einen bestimmten Anteil der zwischen Februar und September 2022 entstandenen zusätzlichen Kosten für Erdgas und Strom, soweit sich deren Preise im Vergleich zum Durchschnittspreis 2021 mehr als verdoppelt haben. Die Sätze bemessen sich in drei Stufen nach der jeweiligen Betroffenheit der Unternehmen.
Eine gute Zusammenschau der Fakten rund um Berechtigung und Beantragung stellt die IHK Lippe zu Detmold auf ihrer Website zur Verfügung.
Bafa betreut das Förderprogramm
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) ist mit der Umsetzung des Zuschussprogrammes betraut. Informationen zum EKDP und zur Beantragung finden Sie auf der Website des Bafa, die Pressemitteilung der Bundesregierung auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums.