Wer Waren vorübergehend nach Russland und Belarus exportieren möchte, für den wird es jetzt schwieriger: Die für eine Freistellung von Abgaben und für eine bürokratiearme Einfuhrabwicklung benötigten Zolldokumente, sogenannte Carnets, können für diese Länder ab sofort nicht mehr ausgestellt werden.
Keine Carnets mehr für Russland und Belarus
Sollen Güter nur für begrenzte Zeit in Drittländer ausgeführt werden – beispielsweise für Besichtigungszwecke oder als Berufsausrüstung bei einem Auslandseinsatz –, können Unternehmen mithilfe von "Carnets" eine Verzollung vermeiden: Diese Papiere ermöglichen die abgabenfreie Ein- und Ausfuhr, sofern die entsprechenden Waren fristgerecht innerhalb eines Jahres wieder das jeweilige Land verlassen.
Als Sicherheit für die Einfuhrländer greift dabei eine werthaltige Bürgschaft. Das heißt: Sollten die Waren nicht ordnungsgemäß wieder ausgeführt werden, werden Einfuhrabgaben fällig, die erstattet werden müssen. Zur Abdeckung des damit verbundenen Risikos tritt der DIHK bei einem von den IHKs ausgestellten Carnet als Zollbürge ein - mit einer Rückversicherung der Euler Hermes Kreditversicherungs-AG.
Im Fall von Russland und Belarus sind wegen der von der EU verhängten Sanktionen keine durch den DIHK abgesicherten Carnets mehr möglich. Der DIHK hat deshalb den IHKs mitgeteilt, dass diese bis zum Widerruf keine Carnets mehr für die vorübergehende Verwendung von Waren in Russland und in Belarus ausstellen dürfen.
Für die Ukraine sind Carnets weiter möglich. Hier empfiehlt der DIHK den IHKs allerdings, sich bis auf Weiteres zusätzlich schriftliche Risikoübernahmeerklärungen von den Carnet-Antragstellern geben zu lassen.