Der Bericht von Ende Mai über die Kohäsionsausgaben von 2014-2020 listet Fehlerursachen auf und setzt sich kritisch mit der Wirksamkeit des geschaffenen Zuverlässigkeitsrahmens auseinander. Die Mitgliedstaaten haben bis Mitte 2025 Zeit, um ihre Anträge auf Restzahlung für die Programme 2014–2020 einzureichen.
Analyse des Europäischen Rechnungshofs zu Kohäsionsausgaben
Fehlerquote gesunkenEine ordnungsgemäße Auszahlung von EU-Geldern ist auch aus Sicht der Wirtschaft wichtig, um die Chancengleichheit der Bewerber um diese Gelder zu wahren. Die Signalwirkung von effektiv durchgesetzten Rückforderungen ist wichtig, um wiederholtem Fehlverhalten wirksam vorzubeugen.
Mehr als ein Drittel des EU-Haushalts für den Zeitraum 2014–2020 entfiel auf die Kohäsionspolitik. Der Europäische Rechnungshof (EuRH) ist eine unabhängige externe Prüfstelle, welche die Einnahmen und Ausgaben der EU überprüft, einschließlich der Kohäsionspolitik, die zu einer Angleichung der Lebensverhältnisse in der EU beitragen soll. Bestehende abgestufte Kontrollsysteme ("Zuverlässigkeitsrahmen") haben dabei geholfen, die Gesamtfehlerquote bei den Ausgaben seit 2007 zu verringern. Dennoch konnte die Fehlerquote bei den Ausgaben nach Auffassung des EuRH nicht wirksam unter die Wesentlichkeitsschwelle von 2 Prozent gesenkt werden.
Der EuRH hat durchgehend Fehlerquoten oberhalb der Wesentlichkeitsschwelle von 2 Prozent ermittelt und sich mit den möglichen Ursachen dafür auseinandergesetzt. Er kommt in seiner Analyse zu dem Schluss, dass für sämtliche Akteure, nationale Verwaltungsbehörden, nationale Kontrollbehörden und die EU-Kommission, Anlass besteht, die Umsetzung des Zuverlässigkeitsmodells zu verbessern. Seine Analyse enthält einen mehrjährigen Überblick über Prüfungsergebnisse, eine Bewertung der rechtlichen Rahmenbedingungen und länderspezifische Informationen. Der Bericht nennt die Hauptursachen für Fehler bei den Kohäsionsausgaben sowie Maßnahmen, welche die Kommission künftig zur Fehlerverhinderung und -berichtigung nutzen kann.
Bereits Ende März hatte der EuRH einen Sonderbericht zu den Systemen der Europäischen Kommission für die Einziehung vorschriftswidriger EU‑Ausgaben vorgelegt. Fazit: Es könnte mehr und schneller eingezogen werden. Grundsätzlich sind nachweislich vorschriftswidrige Zahlungen aus Kassen der EU von der Kommission zurückzufordern, der dazu mehrere Instrumente zur Verfügung stehen, auch im Zuverlässigkeitsrahmen. Damit soll die Integrität des EU-Haushalts geschützt und auch die "Wettbewerbsgleichheit" zwischen verschiedenen Fördermittelempfängern gewahrt werden.
Bislang hat die Kommission in Bezug auf die Kohäsion noch keine Nettofinanzkorrekturen vorgenommen, die zu einem Verlust an Finanzmitteln für den betreffenden Mitgliedstaat führen. Im Rahmen der zwischen Kommission und Mitgliedstaat geteilten Mittelverwaltung, die auch für die Kohäsion gilt, liegt die Zuständigkeit für Erfassung und Einziehung vorschriftswidriger Ausgaben bei den Mitgliedstaaten. Die Einziehungsquoten sind hier im Durchschnitt niedrig.