Wirtschaftsministerium greift Hinweise auf
Über die Verlängerung informiert das Bundeswirtschaftsministerium per Pressemitteilung.
Von den Industrie- und Handelskammern erreichten den DIHK zuvor zahlreiche Hinweise, dass eine Antragsfrist bis Ende Oktober zu erheblichen Engpässen bei den prüfenden Dritten und mithin auch zu Verzögerungen bei der Antragstellung geführt hätten. Steuerberatungsunternehmen, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Rechtsanwälte sind zu dieser Zeit vielfach mit den Jahresabschlüssen ihrer Mandantschaft ausgelastet. Die Argumente hat der DIHK mit dem Bundeswirtschaftsministerium erörtert.
Abschlagszahlungen bis zu 100.000 Euro pro Monat
Alle Unternehmen, die bislang noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe III Plus gestellt haben, können jetzt einen Erstantrag für die volle Förderperiode Juli bis Dezember 2021 stellen. Bei Erstanträgen können die Unternehmen Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 100.000 Euro pro Monat erhalten. Unternehmen, die bereits die Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli bis September 2021 erhalten haben, und weitere Hilfe benötigen, können die Förderung für die Verlängerungsmonate Oktober bis Dezember 2021 über einen Änderungsantrag erhalten.
Auch Neustarthilfe für Soloselbstständige wird verlängert
Verlängert wird auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbständige. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember können Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, damit zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten. Die Antragsstellung für die Neustarthilfe Plus für das 4. Quartal ist voraussichtlich ab Mitte Oktober möglich.
Details zur Antragsstellung sind auf der Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de veröffentlicht.