
© Feldhaar Christian / EyeEm / EyeEm
Bilanzieller Wert ist nicht mehr alleiniger Maßstab für die Schadensberechnung.
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Bilanzieller Wert ist nicht mehr alleiniger Maßstab für die Schadensberechnung.
Auch bei der Ermittlung von Flut- und Hochwasserschäden am Anlagevermögen von Unternehmen konnte der DIHK beim Bundeswirtschaftsministerium eine wichtige Klarstellung erreichen: Bei bestimmten Produktionswerkzeugen muss nicht mehr ausschließlich der bilanzielle Wert Grundlage für die Schadensermittlung sein.
Das EU-Recht knüpft beim Schaden am Begriff der Minderung des Marktwertes an. Dieser ist – laut Wirtschaftsministerium – nicht zwingend mit dem bilanziellen Wert, zum Beispiel einer Maschine, gleichzusetzen. Gerade für Unternehmen, die Maschinen mit sehr langer Laufzeit einsetzen, ist dies von hoher Bedeutung. In der Praxis sind solche langlaufenden Maschinen häufig mit einem bilanziellen Wert von 0 angesetzt.