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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat das Anwendungsschreiben zur Option zur Körperschaftsteuer für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften am 10. November 2021 veröffentlicht.
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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat das Anwendungsschreiben zur Option zur Körperschaftsteuer für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften am 10. November 2021 veröffentlicht.
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) vom 25. Juni 2021 wurde unter anderem § 1a in das Körperschaftsteuergesetz (KStG) eingefügt. § 1a KStG eröffnet Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften die Möglichkeit, sich auf Antrag wie eine Körperschaft besteuern zu lassen.
Gegenüber dem Entwurf des BMF-Schreibens wurde nun im Anwendungsschreiben des BMF vom 10. November 2021 in Randnummer 2 klarstellend aufgenommen, dass auch vermögensverwaltend tätige Personenhandelsgesellschaften zur Körperschaftsteuer optieren können. Zudem sieht Randnummer 7 jetzt eine Nachweismöglichkeit der persönlichen Voraussetzungen der Körperschaftsteuer-Option für Gesellschaften ohne inländische Einkünfte vor. Randnummer 55 stellt klar, dass eine etwaige bestehende ertragsteuerliche Organschaft im Falle der Option fortgeführt wird; die Option setzt die Mindestlaufzeit des Gewinnabführungsvertrages nicht neu in Gang.