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Bundesregierung veröffentlicht Vorschläge zum Bürokratieabbau in Meseberg

Eckpunktepapier zum "BEG IV" und Impulspapier für Bürokratieabbau auf EU-Ebene
Bay Bürokratieabbau

© Sigrid Gombert / Image Source / Getty Images

Als Ergebnis der Meseberg-Klausur hat die Bundesregierung ein Eckpunktepapier für ein "Viertes Bürokratieentlastungsgesetz" (BEG IV) und ein Impulspapier für den Bürokratieabbau in der EU veröffentlicht. Die Papiere verdeutlichen den politischen Handlungswillen für Bürokratieabbau. Das Bemühen der Politik um Bürokratieabbau ist richtig und wichtig, denn die Unternehmen – allen voran der Mittelstand – benötigen einen Befreiungsschlag von der Bürokratiebelastung. Jetzt gilt es, die angekündigten Vorhaben und die Überprüfung von Rechtsbereichen für weitere Bürokratieabbau-Vorschläge zeitnah durchzuführen.

Immer deutlicher wird die Bedeutung von Bürokratie als einer der zentralen Standortfaktoren für die deutsche und europäische Wirtschaft. Daher waren die Veröffentlichungen der Bundesregierung zum Bürokratieabbau ein wichtiges Signal für die Wirtschaft, dass Entlastungen von der Bürokratie am Horizont erscheinen. Die Wirtschaft braucht aber Taten, nicht nur Ankündigungen - und das schnell. Immer umfangreichere Berichts- und Bürokratieauflagen binden mehr und mehr Ressourcen, die Unternehmen für produktive Aufgaben fehlen. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen berichten, dass die immer komplexeren Anforderungen nicht zu bewältigen sind. Die Inhaberinnen und Inhaber eines durchschnittlichen Betriebs im Gastgewerbe müssen sich bereits jetzt im Schnitt 14 Stunden pro Woche zur Erfüllung bürokratischer Aufgaben einsetzen. Die Bürokratie bindet im Schnitt 2,5 Prozent des Umsatzes und hemmt damit die Wettbewerbsfähigkeit vieler Unternehmen

Bürokratieabbau in Deutschland – Eckpunktepapier für BEG IV

Im Vorfeld der Klausurtagung in Meseberg forderte DIHK-Präsident Peter Adrian zu Recht: "Für die deutsche Wirtschaftspolitik muss gelten, was jeder Betrieb in seiner Verantwortung machen sollte: einfacher, schneller und innovativer werden. In der Wirtschaft ist es ähnlich wie im Sport: Wer sich auf früheren Erfolgen ausruht, bleibt auf der Strecke. Denn die Wettbewerber schlafen nicht" (Link zum Statement). Positiv ist daher der Kabinettsbeschluss der Bundesregierung über Eckpunkte für ein sogenanntes "Viertes Bürokratieentlastungsgesetz" (BEG IV), welches den Gesetzgebungsprozess vorbereiten soll.

Dabei sind die Eckpunkte durchaus als Hoffnungsschimmer für die Unternehmen zu sehen (Link zur BMJ-Pressemitteilung). Die Bundesregierung plant, Informationspflichten zu überprüfen und Schriftformerfordernisse abzubauen, wodurch Verwaltungsvorgänge beschleunigt werden würden. Außerdem sollen der Ausbau der erneuerbaren Energien weiter beschleunigt sowie Praxis-Checks – unter anderem zur Unternehmensgründung – durchgeführt werden.

Bei mehreren Ankündigungen besteht jedoch weiteres Verbesserungspotenzial. Zum Beispiel sollte die Hotelmeldepflicht, auch bekannt als Meldeschein, generell für alle Gäste abgeschafft werden (Link zur DIHK-Einordnung). Außerdem sollte die Bundesregierung weitere Vorschläge der IHK-Organisation, beispielsweise zu den Berichtspflichten im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder den Digitalisierungsmöglichkeiten in der beruflichen Ausbildung, im Referentenentwurf des BEG IV aufgegriffen werden (Link zur DIHK-Eingabe).

In ihren Eckpunkten zieht die Bundesregierung zudem ein Resümee der bereits auf den Weg gebrachten Maßnahmen im Bereich des Bürokratieabbaus wie das LNG-Beschleunigungsgesetz oder die Solarpakete. Bürokratie ist richtigerweise im Gesamtbild zu betrachten, schließlich beinhalten derzeit viele Gesetze Bürokratieabbau-Maßnahmen. Für die Unternehmen ist es im Kern wichtig, dass zeitnah spürbare Entlastungen in der Praxis ankommen.

Bürokratieabbau auf EU-Ebene – Impulspapier für deutsch-französischen Austausch

Viele der für die Unternehmen relevanten Rahmenbedingungen haben ihren Ursprung in europarechtlichen Regelungen. Gerade für den Mittelstand sind die durch den europäischen Binnenmarkt gewährten Chancen eine zentrale Errungenschaft und sogar eine Voraussetzung für ihre Wettbewerbsfähigkeit. So wichtig Europa für die Unternehmen ist, lässt sich heute jedoch an vielen Stellen ein für viele Unternehmen unverhältnismäßiges Maß an unnötiger Bürokratie in den  Regulierungen erkennen.

Zentral für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Europa und Deutschland ist es heute, Wachstumsbremsen zu lösen und auch in Europa mehr Tempo, mehr Ermöglichung statt Regulierung zu erreichen. Kernelement ist dabei der Bürokratieabbau. Daher ist die Ankündigung von EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen von Mitte März 2023 über eine Kürzung der Informations- und Berichtspflichten bestehender Rechtsakte um 25 Prozent ein wichtiger erster Schritt für die Unternehmen, der zur richtigen Zeit kommt.

Im Vorfeld der Veröffentlichung der Kommissionsvorschläge, die in der Kalenderwoche 37 bekanntgegeben werden sollen, hat die Bundesregierung in Meseberg ein Impulspapier zum Bürokratieabbau beschlossen (Link zur Pressemitteilung). Das Papier soll eine erste Gesprächsgrundlage für einen deutsch-französischen Vorstoß beim Bürokratieabbau auf EU-Ebene sein. Schließlich hat sich Emmanuel Macron im Mai 2023 zu den anhaltend hohen Belastungen der EU-Bürokratie geäußert.  

Die Bundesregierung hat in ihrem Vorschlag sehr wichtige Ansatzpunkte identifiziert: Die Datenschutzgrundverordnung, die bürokratische Anforderungen bei der Arbeitnehmerentsendung sowie bei der CSRD und die Anpassung der KMU-Definition sind Themen, bei denen dringend nachgebessert werden muss.

Weiteren Bedarf sieht die DIHK unter anderem bei der Medizinprodukteverordnung, bei der Verpackungs-Richtlinie, bei der Regulierung von Chemikalien über REACH oder die CLP-Verordnung. Auch bei kürzlich erlassenen Gesetzen wie der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist abzusehen, dass sie für Unternehmen nicht umsetzbar sind - hier sollte sofort gehandelt werden. Ähnliches zeichnet sich für Initiativen ab, die sich noch im Gesetzgebungsprozess befinden, wie zum Beispiel das EU-Lieferkettengesetz. 

Die Ankündigung ist ein Hoffnungsschimmer für den Wirtschaftsstandort Europa, da lange Zeit keine Trendwende bei der EU-Regulierung erkennbar war.

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Benjamin Baykal Referatsleiter Wirtschaftspolitische Positionen, Bürokratieabbau

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Sandra Zwick Referentin mit dem Themenschwerpunkt Europapolitik, EU-Finanzierungsinstrumente, EU-Außenwirtschaftsförderung