Die EU-Kommission plant, bis Ende 2022 ein umfassendes Reformpaket zum Unionszollkodex (UZK) vorzulegen. Hierzu hat sie nun eine öffentliche Konsultation zur Folgenabschätzung (Impact Assessment) möglicher Anpassungen des EU-Zollrechts gestartet.
Reform des Unionszollkodex: Ihre Meinung ist gefragt!
Teilnahme an einer EU-Konsultation bis zum 14. September möglichUnternehmen, Kammern und Wirtschaftsverbände können sich noch bis zum 14. September beteiligen.
Die Konsultation erfolgt über die EU-Website "Have your Say".
Dort finden Sie ein Hintergrundpapier zu den Zielen des Reformvorhabens zum Download sowie den Fragebogen der Konsultation.
Um den Fragebogen aufrufen und abschicken zu können, muss zunächst ein Nutzerkonto für den "EU-Login" angelegt werden. Dies ist über "Create an account / Konto erstellen" in wenigen Schritten möglich.
Kernaspekte des Reformvorhabens und Gegenstand des Fragebogens sind unter anderem folgende Punkte:
- Stärkung des allgemeinen Risikomanagements
- Vereinfachung der Zollformalitäten für zuverlässige und vertrauenswürdige Unternehmen (AEO)
- Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden und anderen Behörden
- Digitalisierung von Zollprozessen
- Anpassung der Zollvorschriften an den elektronischen Handel
- Integration des "Green Deal" in das Zollwesen
Unternehmen können sich individuell an der Konsultation beteiligen und ihre Erfahrungen und Anliegen einbringen. Zusätzlich beabsichtigt der DIHK, nach Abstimmung mit den Industrie- und Handelskammern einen konsolidierten Antwortbogen einzureichen.