Aufgrund der Cyber-Attacke auf die IHK-Organisation hatte die IHK DIGITAL GmbH im August 2022 ihre IT-Systeme vorsorglich vom Internet getrennt. Das betraf auch das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) der IHKs, dessen Betrieb nach wie vor eingeschränkt ist. Das soll sich im Januar 2023 ändern.
AVPQ: Aktueller Zugriff und Wiederinbetriebnahme nach dem Cyberangriff
IHKs und Auftragsberatungsstellen beantworten Fragen – erster Zeitplan stehtDie Website www.amtliches-verzeichnis.ihk.de ist aufgrund der Cyber-Attacke auf die IHK-Organisation weiterhin nicht erreichbar.
Mit Stand 16. Dezember 2022 gibt es den nachfolgenden Zeitplan für die Wiederinbetriebnahme; bis dahin gilt der Sachstand vom 22. November 2022.
So sieht der Zeitplan aus
Ab dem 16. Januar 2023 wird die Internetseite www.amtliches-verzeichnis.ihk.de wieder für die Öffentlichkeit und für die IHKs über das Internet erreichbar sein. Ab diesem Zeitpunkt sind auch Online-Anträge von Unternehmen zur Eintragung im AVPQ wieder möglich. Die IHKs können ab dann wieder Daten erfassen und Zertifikate erstellen. Auch die Informationen, wofür die Präqualifizierung nutzt, wie sie abläuft, welche Eignungsnachweise vorgelegt werden müssen und was sie kostet, werden dann wieder zugänglich sein.
Die Suche im Amtlichen Verzeichnis, also die Recherchefunktion, wird erst ab dem 23. Januar 2023 wieder funktionieren, da bis dahin noch die in der Zwischenzeit erstellten Zertifikate eingepflegt werden müssen. Ab diesem Zeitpunkt können öffentliche Auftraggeber, denen im Rahmen von Ausschreibungen von bietenden präqualifizierten Unternehmen die Zertifikatsnummer und der Zugangscode mitgeteilt worden ist, wieder online auf die hinterlegten Informationen zugreifen.
Sollte ein präqualifiziertes Unternehmen im Einzelfall auf diesem Weg nicht gefunden werden, bitten wir um Kontaktaufnahme mit der für die Präqualifikation zuständigen IHK in dem jeweiligen Bundesland des Unternehmenssitzes. Die richtige IHK mit Kontaktdaten ist dann über den Zuständigkeitsfinder ermittelbar.
Über Neuigkeiten halten wir Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden. Für dringende Anfragen gibt es die Möglichkeit, die zuständige IHK oder die jeweilige Auftragsberatungsstelle direkt zu kontaktieren.
Hinweis:
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK e.V.) kann und darf mangels Zuständigkeit keine Auskünfte aus dem AVPQ erteilen. Zuständige Registerstellen sind die IHKs. Der DIHK ist lediglich die "gemeinsame Stelle", derer sich die Industrie- und Handelskammern als zuständige Registerbehörden bei der (technischen) Führung des AVPQ bedienen (§ 48 Abs. 8 VgV).
Eine Aufsichtsfunktion ist damit nicht verbunden. Dem DIHK sind auch keine Zuständigkeiten im Präqualifizierungsverfahren übertragen. Präqualifizierungsstellen sind je nach Bundesland die Auftragsberatungsstellen, bestimmte IHKs oder für Berlin die Senatsverwaltung.