Aufgrund der Cyber-Attacke auf die IHK-Organisation hat die IHK DIGITAL GmbH im August 2022 ihre IT-Systeme aus Sicherheitsgründen vorsorglich vom Internet getrennt. Das betraf auch das Vermittlerregister der Industrie- und Handelskammern, dessen Betrieb nach wie vor eingeschränkt ist. Hier gibt es den aktuellen Sachstand.
Vermittlerregister: Aktueller Zugriff und Umgang mit dem Cyberangriff
IHKs stehen für Fragen zur Verfügung – erster Zeitplan für WiederinbetriebnahmeGewerblich tätige Versicherungsvermittler und -berater, Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater sowie Immobiliardarlehensvermittler müssen sich unverzüglich nach Aufnahme der Tätigkeit in das von den IHKs geführte Vermittlerregister www.vermittlerregister.info eintragen lassen (vergleiche § 11a Gewerbeordnung).
Die aktuelle Situation
Die Website www.vermittlerregister.info ist aufgrund einer Cyber-Attacke auf die IHK-Organisation weiterhin nicht erreichbar. Die Pflege und Abruf des Registers durch die IHKs und die Versicherungsunternehmen selbst sind seit dem 14. November wieder möglich.
Wie sieht der Zeitplan aus?
Mit Stand 16. November 2022 gibt es folgenden Zeitplan für die Wiederinbetriebnahme:
Am 14. November 2022 wurde die Pflegeanwendung der IHK-Organisation wieder für Versicherungsunternehmen bereitgestellt, sodass diese ihre Daten aktualisieren können. Am 2. Januar 2023 wird das Vermittlerregister unter www.vermittlerregister.info dann wieder für die Öffentlichkeit über das Internet erreichbar sein.
Nachfolgend informieren wir Sie in FAQ über die aktuellen Möglichkeiten zur Nutzung des Registers.
Über Neuigkeiten halten wir Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden. Für dringende Anfragen gibt es die Möglichkeit, die zuständige IHK direkt oder über die Hotline 0180 600 58 50 (0,20 Euro/Anruf) zu kontaktieren.
Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass die IHK für München und Oberbayern für ganz Bayern zuständig ist, mit Ausnahme des Kammergebietes der IHK Aschaffenburg.
- Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK e.V.) kann und darf mangels Zuständigkeit keine Auskünfte aus dem Register erteilen. Zuständige Registerbehörden sind die IHKs. Der DIHK ist lediglich die "gemeinsame Stelle", derer sich die Industrie- und Handelskammern als zuständige Registerbehörden bei der (technischen) Führung des Vermittlerregisters bedienen (§ 11a Abs. 1 Satz 2 GewO). Eine Aufsichtsfunktion ist damit nicht verbunden. Dem DIHK sind auch keine Zuständigkeiten im Erlaubnis-/Registerverfahren übertragen.
Häufig gestellte Fragen
Wie bekomme ich derzeit eine Registrierung beziehungsweise Registrierungsbestätigung?
Wenn Sie als ungebundener Vermittler tätig sein wollen und alle Voraussetzungen vorliegen, kann Ihnen die zuständige IHK auf Antrag eine Erlaubnis erteilen und die Registrierung vornehmen. Bitte informieren Sie sich über die Website Ihrer zuständigen IHK über das Antragsverfahren und die Antragsformulare.
Im Falle einer bestehenden Erlaubnis als Versicherungsvermittler/-berater ohne Registrierung ("Schubladenerlaubnis") beantragen Sie die Registrierung bitte bei ihrer zuständigen IHK. Detaillierte Informationen und Antragsformulare erhalten Sie über die Website ihrer zuständigen IHK.
Sollten Sie kürzlich eine Erlaubnis mit einem Begleitschreiben zur Registrierung von Ihrer zuständigen IHK erhalten haben, brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen. Ihre Registrierungsnummer teilt Ihnen die zuständige IHK baldmöglichst unaufgefordert mit.
Wie kann ich einen Wechsel der Tätigkeitsart/Statuswechsel von einem gebunden zu einem ungebundenen Vermittler vollziehen?
Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige IHK.
Könnten Sie mir einen Registerauszug der Registrierungsnummer XY übersenden?
Bitte wenden Sie sich an die zuständige IHK.
Wenn vermittlerregister.info am 2. Januar 2023 wieder verfügbar ist, haben Sie wieder die Möglichkeit, sich einen Registerauszug selbst zu erstellen.
Kann ich einen Vermittler aus dem Register löschen oder ummelden?
Wenn Sie die "GDV-Schnittelle" nutzen: Ja, Sie können löschen.
Wenn Sie die Pflegeanwendung der IHK-Organisation nutzen (https://www.vv-register.de/pflege): Die Pflegeanwendung steht seit dem 14. November wieder zur Verfügung. Das Passwort jedes Benutzerkontos muss nach dem ersten Login neu vergeben werden – hierzu wird man automatisch aufgefordert.
Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den Support unter vr@dihk.de.
Wie können wir Zugriff auf die Löschliste erhalten?
Ein Abruf ist über die GDV-Schnittstelle möglich.
Die aktuellen Löschlisten stehen Ihnen jetzt wieder auf dem gewohnten Weg zur Verfügung. Löschlisten für die Zeit 1. Juli bis 14. November 2022 erhalten Sie auf Anfrage bei vr@dihk.de.
Wir würden gerne für unsere gebundenen Vermittler einen Abgleich mit dem Vermittlerregister durchführen. Können Sie mir eine Hilfestellung nennen, wie wir diese Daten abgleichen können?
Nutzen Sie die GDV-Schnittstelle oder die Pflegeanwendung.
Wir haben bisher die ("MU"- beziehungsweise "Ampel"-) Schnittstelle genutzt, um die IHK-Zulassung der uns angebundenen Makler zu prüfen. Wir bekommen hier allerdings keine Updates mehr beziehungsweise fehlerhafte Updates und können diese dann nicht im Register gegenprüfen. Wann können wir mit einer Lösung rechnen?
Die MU- beziehungsweise Ampel-Schnittstelle wird mit vermittlerregister.info ab dem 2. Januar 2023 wieder verfügbar sein.
Gibt es einen Alternativ-Prozess zur Überprüfung der Vermittler?
Sie können die GDV-Schnittstelle oder die Pflegeanwendung nutzen. Bitte wenden Sie sich in dringenden Einzelfällen an Ihre IHK.
Ich erhalte eine Fehlermeldung, sobald ich das Registrierungsdatum eintrage.
Aktuell können Sie nur am jeweiligen Tag das aktuelle Datum eintragen. Wenn Sie eine in der Vergangenheit erfolgte Registrierung eintragen wollen: Tragen Sie das aktuelle Datum ein und unter "Bemerkung" das tatsächliche Registrierungsdatum.
Wie kann ich einen Wechsel der Tätigkeitsart/Statuswechsel von einem gebundenen Vermittler auf einen ungebundenen Vermittler vollziehen?
Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige IHK.
Können Sie mir die aktuellen Statistiken zu den Versicherungs-, Immobiliendarlehen- und Finanzanlagenvermittlern zukommen lassen?
Nein, zurzeit leider nicht. Wir können aktuell den Stand Ende Juni 2022 zur Verfügung stellen und werden die nächsten aktuellen Statistiken ab Januar 2023 übermitteln können.