Der Bundesrechnungshof (BRH) und der Rechnungshof Österreichs haben sich am 19. Juni in einem gemeinsamen und in zwei getrennten Sonderberichten kritisch zur Kontrolle der Bundesregierung im Hinblick auf die Beteiligung des Bundes an der Europäischen Investitionsbank (EIB) geäußert und dringenden Änderungsbedarf angemeldet. Eine funktionierende unabhängige und wirksame Finanzkontrolle beziehungsweise Bankenaufsicht könnte die Risiken auch für den Bundeshaushalt begrenzen helfen.
Rechnungshöfe: Unabhängige Finanzkontrolle für Ausgaben der EIB notwendig
Aufsicht und Kontrolle sind lückenhaftNach Ausführungen beider Rechnungshöfe ist die Europäische Investitionsbank (EIB) weder einer externen Bankenaufsicht unterstellt, noch kontrolliert eine unabhängige externe Finanzkontrolle den wesentlichen Teil ihrer Aktivitäten. Damit sei ihr Aufsichts- und Kontrollrahmen mit Blick auf die Haftungsrisiken Deutschlands, die in den vergangenen 30 Jahren erheblich gewachsen sind und mittlerweile einen Kapitalanteil von knapp 47 Milliarden Euro erreicht haben, nicht ausreichend. Denn erleidet die Bank Verluste, die sie nicht selbst tragen kann, müssen die EU-Mitgliedstaaten Kapital nachschießen, das sie aus ihren jeweiligen nationalen Haushalten finanzieren.
Das Haftungskapital der Investitionsbank stammt aus den Haushalten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Als Förderbank der EU-Mitgliedstaaten fördert sie Investitionen, indem sie Darlehen und Garantien zu günstigen Konditionen zur Verfügung stellt. Die EIB ist die größte multilaterale Förderbank der Welt mit einer Bilanzsumme von mehr als 500 Milliarden Euro. Das gezeichnete Kapital aus den Haushalten der EU-Mitgliedstaaten beträgt derzeit 248,8 Milliarden Euro. Hinzu kommen Finanzmittel, die die EIB aus dem EU-Haushalt erhält. Um die Haftungsrisiken für die EU-Mitgliedstaaten zu reduzieren, müssten die Schutzmechanismen bei der EIB verbessert werden, auch mit Blick auf eine Rechenschaft gegenüber nationalen Parlamenten.
Geschäftsbanken in der Größenordnung der EIB unterstehen in der EU der europäischen Bankenregulierung. Diese legt fest, dass Banken in der EU bei ihren Geschäften und Dienstleistungen bestimmte Anforderungen erfüllen müssen, insbesondere zum Risikomanagement. Eine unabhängige externe Aufsicht soll sicherstellen, dass Banken diese Vorgaben einhalten und über wirksame Schutzmaßnahmen verfügen. Die EIB untersteht keiner unabhängigen externen Bankenaufsicht. Stattdessen beaufsichtigt sie sich selbst in einem internen Verfahren. Damit bleibe sie, so BRH-Präsident Kay Scheller, "weit hinter den EU-Bankenstandards zurück". Deshalb empfehle er, dass der einheitliche europäische Bankenaufsichtsmechanismus auch auf die EIB erstreckt werde. Hierfür solle sich die Bundesregierung als Anteilseigner einsetzen.
Der Europäische Rechnungshof (EuRH) hat nur für einen Teil der Finanzierungsaktivitäten der EIB eine Prüfungskompetenz: Der EuRH kann lediglich den Teil prüfen, der über den EU-Haushalt finanziert beziehungsweise abgesichert ist. Diesen Anteil schätzt der BRH auf rund 25 Prozent. Förderaktivitäten, welche die EIB auf Basis ihres gezeichneten Kapitals und damit auf eigenes Risiko durchführt, lässt die EIB durch einen internen Prüfungsausschuss kontrollieren, der sich dabei auf die Ordnungsmäßigkeit des Mitteleinsatzes fokussiert, nicht aber auf dessen Wirksamkeit oder Wirtschaftlichkeit. Nach Ansicht des BRH ist dieser Ausschuss weder unabhängig, noch unterrichtet er die Parlamente der Mitgliedstaaten.