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Anforderungen an elektronische Wertpapierregister stehen fest

Auf Wertpapierurkunde kann verzichtet werden
Grei Wertpapierregister

© Tuomas A. Lehtinen / Moment / Getty Images

Das Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) ermöglicht es, Schuldverschreibungen und Investmentfonds-Anteilscheine auch als sogenannte elektronische Wertpapiere zu begeben und diese in ein elektronisches Wertpapierregister einzutragen.

Damit kann auf die Wertpapierurkunde verzichtet werden. Die Voraussetzungen und Anforderungen an elektronische Wertpapierregister sind nun durch die Verordnung über Anforderungen an elektronische Wertpapierregister (eWpRV) konkretisiert.

Die Verordnung wurde im Bundesgesetzblatt, Teil I, Nr. 39 vom 28. Oktober 2022, Seite 1882ff. veröffentlicht.

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Porträtfoto Jan Greitens
Dr. Jan Greitens Referatsleiter Unternehmensfinanzierung