In der Drucksache 20/261 des Bundestages äußert sich die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage unter anderem zum Förderprogramm "Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)".
Laut Bundesregierung beträgt die Laufzeit der geförderten Projekte durchschnittlich mehr als 24 Monate. Somit werden in der Regel Mittel über drei Haushaltsjahre gebunden. Das heißt, zu Beginn eines Jahres ist ein großer Teil der Haushaltsmittel für das laufende Jahr bereits mit Verpflichtungen vorgesehen.
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Förderanträge lag im Jahr 2021 bei fünf Monaten. Im vergangenen Jahr wurden bis zum Antragsstopp (7. Oktober 2021) durchschnittlich 550 Anträge pro Monat gestellt. Der Anteil der bewilligten Förderanträge liegt aktuell bei 61 Prozent.
Neue Förderanträge bei Übergangslösung für das ZIM?
Auf die Frage, ob die Bundesregierung Möglichkeiten sieht, im Rahmen einer Übergangslösung das ZIM wieder für neue Förderanträge zu öffnen, noch bevor im regulären Verfahren neue Haushaltsmittel für das Programm eingestellt werden können, antwortet die Bundesregierung:
"Vom befristeten Antragsstopp ausgenommen sind Anträge mit internationalen Partnern im Rahmen von bilateralen und multilateralen Ausschreibungen auf Basis von Vereinbarungen mit anderen Ländern sowie Anträge für Leistungen zur Markteinführung, die im Nachgang eines bereits bewilligten Forschungs- und Entwicklungsprojektes durchgeführt werden.
Mittel reichen zunächst für bereits bewilligte Anträge
Für das ZIM sieht der erste Regierungsentwurf für den Haushalt 2022 zwar erhebliche Finanzmittel vor (550 Millionen Euro), diese reichen jedoch nur für die Bewilligungen der bereits vorliegenden Anträge sowie der, entsprechend der Ausnahmeregelung, noch eingehenden Anträge.
Die derzeit im ZIM implementierten Einschränkungen können aufgehoben werden, wenn die für das ZIM in 2022 und in den Folgejahren zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel dem Bedarf entsprechend angepasst werden. Die Entscheidung über die künftige Mittelausstattung des ZIM obliegt dem Deutschen Bundestag. Auch eine Übergangsregelung müsste voraussetzen, dass sowohl die Mittel für 2022 als auch die für die Folgejahre ausreichend (mindestens auf dem Niveau von 2021 mit 620 Millionen Euro) vorhanden sein werden."
DIHK-Präsident Peter Adrian hatte sich unter anderem am 17. Dezember 2021 im Handelsblatt zur Fortführung des ZIMs geäußert. Dort hatte er unter anderem die Wichtigkeit des Förderinstruments für innovative kleine und mittelständische Betriebe hervorgehoben und den Handlungsbedarf für eine zeitnahe finanzielle Anpassung unterstrichen.