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Der Bundestag hat am 3. Juni 2022 in dritter Lesung das Haushaltsgesetz 2022 einschließlich des Ergänzungshaushalts angenommen.
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Der Bundestag hat am 3. Juni 2022 in dritter Lesung das Haushaltsgesetz 2022 einschließlich des Ergänzungshaushalts angenommen.
In namentlicher Abstimmung votierten 403 Abgeordnete für den Haushalt, 285 Abgeordnete haben dagegen gestimmt und ein Parlamentarier hat sich enthalten.
Danach sind in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 495,8 Milliarden Euro vorgesehen. 2021 hatte der Bund 556,6 Milliarden Euro ausgegeben (Soll 2021: 572,7 Milliarden Euro). Die geplanten Ausgaben übersteigen die Steuer- und sonstigen Einnahmen deutlich. Zum Ausgleich ist eine Nettokreditaufnahme von 138,9 Milliarden Euro geplant. Im ursprünglichen Regierungsentwurf hatte die Bundesregierung mit 99,7 Milliarden Euro gerechnet.
Der Bundestag hat ebenfalls am 3. Juni 2022 für einen Beschluss gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes gestimmt, um eine Ausnahme von der Schuldenregel des Grundgesetzes (Artikel 115) zu erwirken. Bei der namentlichen Abstimmung votierten 397 Abgeordnete mit Ja, 250 mit Nein, es gab 35 Enthaltungen. Damit wurde die erforderliche Mehrheit von 369 Stimmen erreicht. Die geplante Neuverschuldung in diesem Jahr liegt mit 138,9 Milliarden Euro um rund 115,7 Milliarden Euro über der regulär zulässigen Kreditaufnahme.