In seiner sogenannten „Bereinigungssitzung“ hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages seine Beschlussempfehlung für die abschließenden Beratungen im Bundestag abgegeben. Gegenüber 2022 sollen die Ausgaben im kommenden Jahr um 19,5 Milliarden Euro beziehungsweise 3,9 Prozent geringer ausfallen.
Auf der Einnahmeseite plant der Bund nunmehr mit Steuereinnahmen in Höhe von 358,13 Milliarden Euro. Zwar steigen die Steuereinnahmen des Bundes um rund neun Prozent gegenüber dem Soll für 2022, aber gleichzeitig sind allein durch das Inflationsausgleichsgesetz Entlastungen in Höhe von rund 48 Milliarden Euro vorgesehen. In Summe fallen damit die erwarteten Steuereinnahmen für den Bund niedriger als noch im Sommer 2022 geplant aus.
Höhere Investitionen, höhere Neuverschuldung
Deutlich höher als im Regierungsentwurf fallen die als Investitionen ausgewiesenen Ausgaben aus. Mit 71,48 Milliarden Euro liegt der Ansatz um 13,1 Milliarden Euro über dem ursprünglichen Entwurf. Damit sollen für als Investitionen verbuchte Ausgaben 19,94 Milliarden Euro beziehungsweise 38,7 Prozent mehr zur Verfügung stehen als in diesem Jahr.
Um die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben auszugleichen, ist eine deutlich erhöhte Nettokreditaufnahme notwendig: Für 2023 fällt die geplante Nettokreditaufnahme mit 45,61 Milliarden Euro um 28,36 Milliarden Euro höher aus als im Regierungsentwurf. Das ist möglich, weil die Schuldenbremse des Grundgesetzes konjunkturreagibel ist und in wirtschaftlich schwierigen Zeiten eine höhere Verschuldung des Bundes zulässt. Mit den 45,61 Milliarden Euro neuen Schulden im kommenden Jahr schöpft die Bundesregierung nahezu vollständig den Spielraum der nach der Schuldenregel maximal zulässigen Nettokreditaufnahme aus.
Großteil der Ausgaben aus dem WSF schon im kommenden Jahr
Der WSF umfasst Kreditermächtigungen von bis zu 200 Milliarden Euro, um die hohen Energiepreise für Verbraucher und Unternehmen abzufedern. Mehr als die Hälfte davon plant der Bund schon im kommenden Jahr ausgeben. Das geht aus dem Wirtschaftsplan hervor, der zusammen mit dem Bundeshaushalt 2023 verabschiedet werden soll. Der Großteil entfällt auf die geplanten Preisbremsen für Strom und Gas: 40,3 Milliarden für die Gaspreisbremse und 43 Milliarden Euro für die Strompreisbremse. Wie hoch am Ende diese Beträge wirklich ausfallen, ist stark von der Entwicklung der Marktpreise im kommenden Jahr abhängig. Für die Beteiligung des Staates am Gasimporteur Uniper SE sind 15,2 Milliarden Euro vorgesehen. Dazu kommen 8,5 Milliarden für die möglicherweise notwendige Stabilisierung anderer Energieversorger. Im Wirtschaftsplan sind bisher auch 750 Millionen Euro für eine KMU-Härtefallregelung bei hohen Energiekostenbelastungen eingeplant. Dieses Volumen könnte bis auf eine Milliarde Euro steigen, wenn die Länder bereit sind, die Antragstellung und Abwicklung zu administrieren.