Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) wurde im Zuge der Corona-Pandemie aufgelegt. Aus ihm wurden Rekapitalisierungsmaßnahmen für Unternehmen finanziert. Der Fonds ist ursprünglich zum 30. Juni 2022 ausgelaufen. Für die Reaktivierung muss das Stabilisierungsfondsgesetz geändert werden.
Die Reaktivierung des WSF noch in diesem Jahr mit einer Kreditermächtigung von bis zu 200 Milliarden Euro ist durch die für 2022 ausgesetzte Schuldenbremse möglich. Vorgesehen ist, das Finanzierungsvolumen der Neuverschuldung des Bundes in diesem Jahr zuzurechnen. Die Mittelverwendung soll sich bis 2024 erstrecken dürfen. Für 2023 und 2024 ist dieses Sondervermögen dann nicht mehr für die Schuldenbremse relevant. Die vorgesehene Zurechnung unter der Ausnahmeklausel gemäß Artikel 115 des Grundgesetzes bedeutet auch, dass für dieses Sondervermögen ein Tilgungsplan aufzustellen ist.
Geplant ist, die Mittelverwendung auf einen eng begrenzten Rahmen der Energiehilfen zu erstrecken. Allgemeine andere Ausgaben sollen darüber nicht finanziert werden. Die offenen Punkte, unter anderem die konkreten Maßnahmen und ihre Anforderungen, sollen über Verordnungen geregelt werden.