Konkret soll 2023 die Neuverschuldung 17,2 Milliarden Euro betragen. Darin enthalten sind aber auch Kredite an andere internationale Institutionen wie den Internationalen Währungsfonds. Diese werden bei der Schuldenbremse nicht berücksichtigt. Somit beträgt die Neuverschuldung im Etat knapp 10 Milliarden Euro.
Zur Finanzierung der Ausgaben will der Bund im kommenden Jahr 40 Milliarden Euro aus der rund 48,2 Milliarden Euro starken allgemeinen Rücklage einsetzen. Das ist deutlich mehr als bisher vorgesehen. Angesichts der erheblichen Unsicherheiten über die weitere wirtschaftliche Entwicklung und wohlmöglich weitere fiskalische Reaktionen des Bundes sieht der Haushaltsentwurf außerdem eine Krisenvorsorge in Höhe von fünf Milliarden Euro vor.
Schwerpunkt bei Ausgaben zur Sicherstellung der Energieversorgung und Abfederung der gestiegenen Energiepreise
Im Etat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sind für kommendes Jahr 274 Millionen Euro für Ausgaben im Zusammenhang mit der Charterung und dem Betrieb von schwimmenden Speicher- und Regasifizierungseinheiten (Floating Storage and Regasification Units) vorgesehen. Dazu kommt rund eine Milliarde Euro für das Energiekostendämpfungsprogramm für besonders betroffene Unternehmen. Außerdem sind bis zu 5,4 Milliarden Euro zur Versorgungssicherheit im Bereich Gas berücksichtigt.
Der Haushalt 2022 geht nun in die Beratungen in den Bundestag. Seine endgültige Ausgestaltung und Beschlussfassung ist erst für Mitte Dezember 2022 zu erwarten.