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Bundestag und Bundesrat stimmen für Sondervermögen Bundeswehr

Kreditermächtigung von 100 Milliarden Euro läuft außerhalb der Schuldenbremse
An Sondervermögen Bundeswehr

© huettenhoelscher / iStock / Getty Images Plus

Bundestag und Bundesrat haben das sogenannte Sondervermögen Bundeswehr beschlossen. Ziel des Sondervermögens mit einem Volumen von 100 Milliarden Euro ist die Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit.

In den Beratungen des Haushaltsausschusses wurde unter anderem der Zweck des Sondervermögens enger als im ursprünglichen Regierungsentwurf gefasst, außerdem wurde die parlamentarische Kontrolle nachgeschärft und die Tilgung der aufzunehmenden Kredite präzisiert. Im vorgelegten Wirtschaftsplan des Sondervermögens werden die geplanten Beschaffungsvorhaben näher ausgeführt.

Ausnahme von Schuldenregel

Die Kreditaufnahme des Sondervermögens wird nicht auf die Schuldenregel des Artikels 115 des Grundgesetzes (GG) angerechnet. Dafür wird im Grundgesetz der Artikel 87a GG geändert. Im Grundgesetz wird nun klargestellt, dass „zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit“ ein Sondervermögen „für die Bundeswehr“ eingerichtet werden kann.

Zweck enger gefasst

Umfassender änderte der Ausschuss die zum Sondervermögen gehörende einfachgesetzliche Regelung, die künftig als „Bundeswehrfinanzierungs- und Sondervermögensgesetz – BwFinSVermG“ firmieren soll. Hierin wird nunmehr klargestellt, dass das Sondervermögen den Zweck hat, „die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit zu stärken und dazu ab dem Jahr 2022 die Fähigkeitslücken der Bundeswehr zu schließen, um damit auch den deutschen Beitrag zu den geltenden Nato-Fähigkeitszielen gewährleisten zu können. Die Mittel des Sondervermögens sollen der Finanzierung bedeutsamer Ausrüstungsvorhaben der Bundeswehr, insbesondere komplexer überjähriger Maßnahmen, dienen.“ Neu sind insbesondere die expliziten Verweise auf die Bundeswehr und die Nato-Fähigkeitsziele.

In einem neuen Absatz 1a des Artikels 87a GG wird festgelegt, dass die Finanzierung von „Maßnahmen zur Cybersicherheit, Zivilschutz sowie zur Ertüchtigung und Stabilisierung von Partnern“ unabhängig vom Sondervermögen über den Bundeshaushalt erfolgen wird.

Verbindung zum NATO-Ziel

Zudem wird in dem Entwurf nun die Verbindung von Ausgaben aus dem Sondervermögen mit dem NATO-Ziel für Verteidigungsausgaben (2 Prozent des Bruttoinlandproduktes) konkretisiert. Danach soll mithilfe des Sondervermögens „im mehrjährigen Durchschnitt von maximal fünf Jahren zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts auf Basis der aktuellen Regierungsprognose für Verteidigungsausgaben nach NATO-Kriterien bereitgestellt“ werden.

Nach Ausschöpfung des Sondervermögens sieht der Gesetzestext ferner vor, dass „aus dem Bundeshaushalt weiterhin die finanziellen Mittel bereitgestellt [werden], um das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr und den deutschen Beitrag zu den dann jeweils geltenden NATO-Fähigkeitszielen zu gewährleisten“.

Neues Kontrollgremium

Weiterhin schärfte der Ausschuss die parlamentarische Kontrolle über das Sondervermögen nach. So soll der Haushaltsausschuss alle Verträge über Beschaffungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Betreiberverträge, die ein Finanzvolumen von 25 Millionen Euro überschreiten, billigen müssen. Die jeweiligen Verträge bleiben bis zur Billigung „schwebend unwirksam“. Diese Regelung soll durch eine Änderung in der Bundeshaushaltsordnung auch für Verträge im Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums gelten, die nicht über das Sondervermögen finanziert werden.

Zudem ist in dem Entwurf nun die Schaffung eines neuen Gremiums vorgesehen, in dem vom Bundestag gewählte Mitglieder des Haushaltsausschusses sitzen sollen. Das Gremium soll demnach vom Bundesverteidigungsministerium über alle Fragen des „Sondervermögens Bundeswehr“ unterrichtet werden. Konkretisiert wurde zudem die Tilgung der für das Sondervermögen aufzunehmenden Kredite. Sie soll laut Entwurf spätestens am 1. Januar 2031 beginnen und „über einen angemessenen Zeitraum“ erfolgen. Im ursprünglichen Entwurf war kein konkretes Datum vorgesehen.

Wirtschaftsplan

Größter Ausgabeposten in den kommenden Jahren wird danach die Beschaffung im Bereich der Luftwaffe sein. Dafür sind rund 33,4 Milliarden Euro vorgesehen. Auf die „Beschaffung Dimension Land“ entfallen laut Wirtschaftsplan 16,6 Milliarden Euro, auf den Bereich See 8,8 Milliarden Euro. 20,8 Milliarden Euro sollen für Beschaffungen der Dimension Führungsfähigkeit/Digitalisierung veranschlagt werden können.

Kontakt

Portätbild Kathrin Andrae
Dr. Kathrin Andrae Referatsleiterin Öffentliche Finanzen