Technisch soll dies durch eine Rechtsverschiebung des Tarifverlaufs bei der Einkommensteuer erfolgen. So soll der Grundfreibetrag zum 1. Januar 2023 um 285 Euro auf dann 10.632 Euro angehoben werden. Für 2024 ist eine weitere Anhebung auf 10.932 Euro, also um 300 Euro vorgeschlagen.
Die übrigen Tarifeckwerte sollen ebenfalls angehoben werden, mit Ausnahme des so genannten Reichensteuersatzes von 45 Prozent. Dieser soll weiterhin ab einem Einkommen von 277.836 Euro greifen. Der Tarifwert für den so genannten Spitzensteuersatz von 42 Prozent soll 2023 von 58.579 Euro auf 61.972 Euro angehoben werden. Ab 2024 soll diese Grenze erst bei 63.515 Euro beginnen.
Anhebung von Tarifeckwerten, Kinderfreibetrag und Kindergeld
Darüber hinaus soll der Kinderfreibetrag von 2022 an um 264 Euro erhöht werden. Zum 1. Januar 2024 soll er dann noch einmal auf 2.994 Euro erhöht werden. Das Kindergeld soll schrittweise in den Jahren 2023 und 2024 auf dann 233 Euro erhöht werden.
Die volle Jahreswirkung der Entlastungen wird mit ca. 17.Milliarden Euro angegeben. Für 2023 ist eine Gesamtentlastung von 10 Milliarden Euro veranschlagt.
Gesetz muss noch im Jahr 2022 ins Gesetzblatt
Bisher befindet sich der Gesetzentwurf in der Abstimmung; ein Beschluss des Bundeskabinetts steht noch aus. Um rechtzeitig in Kraft treten zu können, müsste das Gesetz unter Inanspruchnahme von Fristverkürzungen noch in diesem Jahr im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.