Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 22. April 2021, dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung des Seefischereigesetzes
zugestimmt. Die Zeitgrenzen für kurzfristig beschäftige Arbeitnehmer sollen ausgeweitet werden.
Entlastungen für Betriebe durch Beitragsfreiheit und Lohnsteuerpauschalierung
Regelungen für kurzfristig Beschäftigte sollen ausgeweitet werdenMit dem Gesetzentwurf soll eine Regelung für die aufgrund der Corona-Pandemie bestehenden Probleme bei der Saisonbeschäftigung gefunden werden, die insbesondere im Bereich der Landwirtschaft auftreten. Deshalb soll die zulässige Dauer der kurzfristigen Beschäftigung einmalig in diesem Jahr auf eine Höchstdauer von vier Monaten oder 102 Arbeitstagen ausgeweitet werden. Bisher gelten hier drei Monate oder 70 Arbeitstage. Dies soll für Tätigkeiten vom 1. März 2021 bis einschließlich 31. Oktober 2021 andauern.
Beitragsfreiheit und Lohnsteuerpauschalierung
Für kurzfristig Beschäftigte gelten in der Sozialversicherung Sonderregelungen. In der Renten-, Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung gilt hier Beitragsfreiheit. Zudem besteht die Möglichkeit kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer pauschal nach § 40a EStG zu versteuern, wenn weitere Voraussetzungen vorliegen.
Aus Gründen des Bestandsschutzes soll die Ausweitung der Zeitgrenzen aber nicht für Beschäftigungsverhältnisse gelten, die bereits vor Inkrafttreten dieser Regelung begonnen wurden und nicht kurzfristig sind. Damit soll verhindert werden, dass durch die Neuregelung in bestehenden Sozialversicherungsschutz eingegriffen wird. Inkrafttreten soll diese Regelung nach dem Entwurf am Tag nach der Verkündung des Gesetzes.
Durch die Ausweitung des zeitlichen Rahmens für kurzfristige Beschäftigung soll die Wirtschaft tendenziell entlastet werden, da sie kurzfristig Beschäftigte, die in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sind, länger im Betrieb halten könne.

RA Daniela Karbe-Geßler, Referatsleiterin Lohnsteuer | Betriebliche Altersversorgung | Erbschaftsteuer
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