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Erneute Verlängerung der Stundungsmöglichkeit für Sozialversicherungsbeiträge

Stundung für Monat April
Sozialleistungen

© Christian Horz / iStock / Getty Images Plus

Der GKV-Spitzenverband hat sich dazu entschieden, die Möglichkeit der vereinfachten Stundung auch für den Ist-Monat April 2021 auf Antrag anzubieten.

Nach dem GKV-Spitzenverband müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Es müssen vorrangig die bereitgestellten Wirtschaftshilfen einschließlich des Kurzarbeitergeldes genutzt werden.
  • Die Antragstellung hat mittels eines einheitlich gestalteten Antragsformulars zu erfolgen.

Die Stundungen für die Monate Januar bis April 2021 können längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Mai 2021 gewährt werden (Zahlungseingang: 27. Mai 2021). Dabei wird davon ausgegangen, dass die angekündigten Wirtschaftshilfen für die Monate Januar bis April 2021 den betroffenen Unternehmen bis Ende Mai 2021 vollständig zugeflossen sind. Weitere Informationen finden Sie hier oder auf den Seiten des GKV-Spitzenverbandes unter dem Stichwort Sozialversicherungsbeiträge.

Frau steht vor Wand und hat die Arme verschränkt.

RA Daniela Karbe-Geßler, Referatsleiterin Lohnsteuer | Betriebliche Altersversorgung | Erbschaftsteuer

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