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Der GKV-Spitzenverband hat sich dazu entschieden, die Möglichkeit der vereinfachten Stundung auch für den Ist-Monat April 2021 auf Antrag anzubieten.
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Der GKV-Spitzenverband hat sich dazu entschieden, die Möglichkeit der vereinfachten Stundung auch für den Ist-Monat April 2021 auf Antrag anzubieten.
Nach dem GKV-Spitzenverband müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Die Stundungen für die Monate Januar bis April 2021 können längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Mai 2021 gewährt werden (Zahlungseingang: 27. Mai 2021). Dabei wird davon ausgegangen, dass die angekündigten Wirtschaftshilfen für die Monate Januar bis April 2021 den betroffenen Unternehmen bis Ende Mai 2021 vollständig zugeflossen sind. Weitere Informationen finden Sie hier oder auf den Seiten des GKV-Spitzenverbandes unter dem Stichwort Sozialversicherungsbeiträge.
RA Daniela Karbe-Geßler, Referatsleiterin Lohnsteuer | Betriebliche Altersversorgung | Erbschaftsteuer
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