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Das im EU-Vertrages genannte Ziel der Schaffung einer „immer engeren Union der Völker Europas“ gilt grundsätzlich auch für den Bereich Steuern. Bei Mehrwert- oder Energiesteuern ist der Grad der Zusammenarbeit – weniger der Vereinheitlichung – dabei enger, als bei den direkten Steuern wie Einkommen – und Körperschaftsteuern. Einen Überblick über die Instrumente finden Sie hier.