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EU-Binnenmarkt: Fortschritte auch im steuerlichen Bereich

Erleichterte Informationsbeschaffung und mehr behördliche Zusammenarbeit
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© EThamPhoto / The Image Bank / getty images

Das im EU-Vertrages genannte Ziel der Schaffung einer „immer engeren Union der Völker Europas“ gilt grundsätzlich auch für den Bereich Steuern. Bei Mehrwert- oder Energiesteuern ist der Grad der Zusammenarbeit – weniger der Vereinheitlichung – dabei enger, als bei den direkten Steuern wie Einkommen – und Körperschaftsteuern. Einen Überblick über die Instrumente finden Sie hier.

Folgende Gremien und elektronische Systeme der EU stehen für eine Kooperation der Mitgliedstaaten in den Bereichen Betrugsbekämpfung und grenzüberschreitende Besteuerungsverfahren:

  1. EU-Amtshilferichtlinie: Sie regelt die Zusammenarbeit der EU-Mitglieder im Bereich der direkten Steuern. Zu ihr kommt es in Fällen, in denen die Finanzbehörden grenzüberschreitende Sachverhalte nicht angemessen aufklären können, z. B. weil sie bei ihren Ermittlungen auf das eigene Staatsgebiet beschränkt sind. Der zwischenstaatliche Informationsaustausch stellt darüber hinaus eine gleichmäßige Besteuerung sicher. Er dient auch der Sachverhaltsaufklärung zugunsten der Steuerpflichtigen.
  2. Ständiger Ausschuss für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich Mehrwertsteuer: Er wurde bereits 1992 ins Leben gerufen. Genauer gesagt, fand seine erste Sitzung am 20. und 21. Januar 1992 statt. Sie sollte zur Vorbereitung des Binnenmarktes (ab 1993) geschaffenen Mehrwertsteuerregelungen für grenzüberschreitende Transaktionen die zwischenstaatliche Kooperation sicherstellen. Je nach Auslöser und Intensität der Zusammenarbeit unterscheidet man zwischen „spontanem“, „automatischem“ und „Informationsaustausch auf Ersuchen“. Mittlerweile finden sogar „gemeinsame Prüfungen“ und „gleichzeitige Kontrollen“ statt. Sie ermöglichen es Beamten der nationalen Steuerbehörden, internationale Prüfungsteams zu bilden, um multinationale Unternehmen zu kontrollieren. – Am 21. April 2021 fand die 100. Sitzung des Ständigen Ausschusses statt. Seine Arbeit ist für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes im Mehrwertsteuerbereich gleichsam unerlässlich.
  3. Eurofisc ist ein Netzwerk von Sachverständigen aus den Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten. Es hängt mit der Arbeit des Ständigen Ausschusses (s. 2.) eng zusammen und dient der Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetruges.
  4. Elektronische Systeme wie das MwSt-Informationsaustauschsystem (a), die Einzige Anlaufstelle (b) oder das CESOP (c).
  1. Das MwSt-Informationsaustauschsystem enthält Informationen über grenzüberschreitende MwSt.-Transaktionen und MwSt.-Registrierungen. Es wird fünf Millionen Mal aufgerufen, um die Gültigkeit von Mehrwertsteuer-Nummern zu überprüfen – täglich!
  2. Die Einzige Anlaufstelle ist eine wichtige Vereinfachung für Händler, die elektronische Dienstleistungen für nicht-steuerpflichtige („natürliche“) Personen erbringen oder die ab Juli 2021 elektronischen Handel betreiben.
  3. Das zentrale elektronische Zahlungsinformationssystem CESOP soll ab 2024 Informationen über Online-Zahlungen sammeln, um Mehrwertsteuerbetrug im elektronischen Handel zu bekämpfen.
Porträtfoto Malte Weisshaar

Malte Weisshaar | Referatsleiter Steuern in der EU | EU-Haushalt | Energiesteuern

© DIHK / Marko Priske