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EU-Kommission will stärker gegen Briefkastenfirmen vorgehen

Steuergestaltungen sollen mit einer neuen EU-Richtlinie unterbunden werden
Briefkastenfirmen

© Prapass Pulsub / Moment / Getty Images

Die Europäische Kommission hat das Ziel, Briefkastenfirmen steuerlich zu reglementieren. Dafür hat sie entsprechende Arbeiten für eine vorbereitende Auswirkungsstudie vorgestellt. Hierzu soll bereits im Juni 2021 eine öffentliche Konsultation eingeleitet und im Anschluss ein Richtlinienvorschlag vorgelegt werden.

Die Europäische Kommission möchte stärker gegen missbräuchliche Steuergestaltungen bei grenzüberschreitenden Unternehmensaktivitäten vorgehen und insbesondere die Einschaltung sogenannter Briefkastenfirmen steuerlich erschweren.

Schwarze Liste als Anknüpfungspunkt

Diese sind insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass keine oder nur minimale Substanz vorhanden ist und keine oder nur sehr geringe reale wirtschaftliche Aktivitäten ausgeübt werden. Vielmehr steht bei diesen Konstrukten die Minimierung der Gesamtsteuerbelastung in einem grenzüberschreitend tätigen Konzern im Vordergrund.

Bereits im BEPS-Aktionspunkt 5 (Harmful Tax Practices) der OECD wurden allgemeine Voraussetzungen hinsichtlich der Steuersubstanz formuliert, sofern steuerliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden. Diese Anforderungen müssten nun, so die EU-Kommission, auf EU-Ebene in einem entsprechenden Maßnahmenpaket umgesetzt werden.

Technisch könne dabei an die bereits bestehenden Vorgaben der – in Drittlandsfällen geltenden – „EU-Liste der nicht kooperativen Steuergebiete“ (schwarze Liste) angeknüpft werden, mit denen die substanzielle Präsenz und die Leistung der realen Wirtschaftstätigkeit in Ländern mit keinen oder sehr niedrigen Körperschaftsteuern gemessen werden.

Definition von Briefkastenfirma vonnöten

Die EU-Kommission hat in dem Inception Impact Assessment vom 20. Mai 2021 bereits verschiedene Handlungsmöglichkeiten identifiziert, welche nunmehr im Rahmen einer Auswirkungsstudie (Impact Assessment) überprüft werden sollen: Avisiert wird eine neue Gesetzgebungsinitiative zur Festlegung steuerlicher Substanzanforderungen und realer wirtschaftlicher Aktivitäten sowie neuer Mechanismen, einschließlich einer verstärkten Zusammenarbeit und Überwachung der bestehenden Rechtsvorschriften durch die Mitgliedsstaaten. Besonderes Augenmerk muss dabei auf der Erarbeitung einer klaren Definition von „Briefkastenfirmen/shell entities“) liegen.

Die Kommission wird nunmehr gezielte Gespräche mit den Finanzbehörden der Mitgliedstaaten durchführen, um ein umfassendes Bild vom Ausmaß der Problemlage sowie den vorhandenen nationalen Steuerregelungen zu erhalten. Zugleich wird die EU-Kommission im Juni 2021 eine öffentliche Konsultation einleiten.

Ziel ist es, im 4. Quartal 2021/1. Quartal 2022 einen Richtlinienvorschlag zu veröffentlichen.

Kontakt

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Guido Vogt Referatsleiter Internationales Steuerrecht, Verfahrensrecht