Digitale Berichtspflichten
Der Abschnitt „Digital Reporting Requirements (DRRs)“ umfasst sowohl den Bereich verschiedener Arten von Berichtspflichten (zum Beispiel Standard Audit File-Tax/SAF-T, real-time reporting) als auch die Möglichkeit einer verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung. Letzter wird auch im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung erwähnt. In der Konsultation geht es dabei primär um Fragen dazu, welchen Ermessensspielraum die einzelnen Mitgliedstaaten bei Einführung beziehungsweise Ausgestaltung digitaler Berichtspflichten haben sollen beziehungsweise, ob die EU einheitliche Vorgaben machen soll. Zudem geht es um Einschätzungen zu den Wirkungen auf den Mehrwertsteuerbetrug, aber auch zu Risiken in Bezug auf den Datenschutz.
Behandlung von Plattformen
In Bezug auf die mehrwertsteuerliche Behandlung von Plattformen geht es insbesondere um die Frage, ob spezifische Vorschriften erforderlich sind. Im Fokus steht die Erbringung von Dienstleistungen und deren korrekte Besteuerung. Auch hier werden Einschätzungen zur Gefahr von Mehrwertsteuerausfällen erbeten; gleichzeitig können Erfahrungen zu Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EU mitgeteilt werden.
Einzige Mehrwertsteuer-Registrierung
Den umfangreichsten Teil bildet das Thema Registrierungspflichten innerhalb der EU und IOSS. Im Fokus steht eine stärkere Nutzung des One-Stop-Shops beziehungsweise des Import-One-Stop-Shops. Damit sollen mehrfache Registrierungen in verschiedenen Mitgliedstaaten reduziert werden. Hier können erste Erfahrungen mit den seit 1. Juli 2021 eingeführten besonderen Besteuerungssystemen OSS und IOSS eingebracht werden.
Teilnahme an der Konsultation
Die nun eröffnete Konsultation ermöglicht es einem breiten Kreis interessierter Unternehmen, Verbänden et cetera ihre Auffassung zu den zuvor genannten Themenbereichen einzubringen. Neben der Einschätzung anhand der häufig als Bandbreite angegebenen Aussagen des Fragebogens, kann auch ein Dokument mit weiteren Hinweisen und Anmerkungen beigefügt werden. Der Fragebogen ist in englischer Sprache verfasst. Rückmeldungen können in allen Amtssprachen der EU verfasst werden.
Entsprechend dem Papier zur Folgenabschätzung (call for evidence for an impact assessment) soll auch der Fragebogen in allen Amtssprachen der EU zur Verfügung gestellt werden. Wann dies für die deutsche Version der Fall ist, kann derzeit nicht abgeschätzt werden.
Hintergrund
Die EU-Kommission beschäftigt sich seit mehreren Jahren mit der Frage, welche Chancen und Herausforderungen neue Technologien im Bereich der Mehrwertsteuer mit sich bringen können.
Der „Aktionsplan für eine faire und einfache Besteuerung“ vom 15. Juli 2020 enthält insoweit eine Fokussierung darauf, „wie Steuerbehörden Technologien zur Bekämpfung von Steuerbetrug und zum Nutzen von Unternehmen einsetzen können und ob die derzeitigen Mehrwertsteuervorschriften an die Geschäftstätigkeit im digitalen Zeitalter angepasst sind.“ Für das dritte Quartal 2022 ist ein Legislativvorschlag angekündigt.
Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (europa.eu)