Für Güter mit drittländischem Ursprung gilt: Aus dem Vereinigten Königreich importierte Waren werden nach dem gemeinsamen Zolltarif der EU verzollt. In das UK exportierte Güter werden nach dem Zollsatz Großbritanniens mit Zöllen belegt.
Sofern es sich jedoch um EU- beziehungsweise UK-Ursprungswaren handelt und dies entsprechend nachgewiesen werden kann, greifen die im Abkommen festgelegten Zollvergünstigungen (Präferenzzölle).
Hinweis: Materialien mit Ursprung "Vereinigtes Königreich" tragen nur noch im bilateralen Handelsverhältnis zwischen EU und UK zum Erreichen des Präferenzursprungs und somit zu Zollvergünstigungen bei. Im Verhältnis zu Drittländern verlieren britische Vormaterialien dagegen ihre präferenzielle Ursprungseigenschaft. Falls Transportwege über das Vereinigte Königreich führen, sind Direktbeförderungsklauseln zu beachten.
Welche Zölle im Warenverkehr zwischen UK und Deutschland gelten, können Sie auf der von der britischen Regierung eingerichteten Website https://www.check-future-uk-trade-tariffs.service.gov.uk/tariff recherchieren.
In der umfangreichen Zoll-Datenbank der Welthandelsorganisation WTO finden sich weitere Informationen über anfallende Zölle.