Der formale Brexit ist längst vollzogen: Am 31. Januar 2020 ist das Vereinigte Königreich (UK) aus der EU ausgetreten. Seither und bis zum Ende des Jahres 2020 gilt eine Übergangsphase, in der die wirtschaftlichen Beziehungen nach den Regeln des EU-Binnenmarktes gestaltet sind.
Danach erfolgt der "Wirtschafts-Brexit", der Austritt aus dem EU-Binnenmarkt: Gibt es bis zum 31. Dezember keinen neuen Rahmen für die Beziehungen der beiden Wirtschaftsräume EU und UK, kommt es zu einem ungeregelten Brexit. Dann müssten die Unternehmen auf bestehendes Regelwerk zurückgreifen, das der aktuellen Situation nicht angepasst wurde.
Fairer Wettbewerb und einheitliche Regeln?
Bis heute wissen die Unternehmen nicht, wie die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und dem UK ab 1. Januar 2021 ausgestaltet sein werden. Vonseiten der EU wird weiterhin darauf hingearbeitet, Regelungen in Bezug auf ein Level-Playing-Field zu erzielen.
Dazu gehören unter anderem einheitliche Regeln zu Staatsbeihilfen und Umweltstandards, um auch künftig einen offenen und fairen Wettbewerb zwischen der EU und dem UK zu gewährleisten. Zudem soll es ein umfassendes Abkommen ohne Mengenbeschränkungen und ohne Zölle für Waren geben.
Handelsbeziehungen zwischen EU und UK auf dem Prüfstand
Die Zeit für eine Einigung ist denkbar knapp. Um ein rechtzeitiges Inkrafttreten eines Abkommens unmittelbar nach dem Ende der Übergangsphase am 31. Dezember 2020 garantieren zu können, müssen die Verhandlungen bald abgeschlossen sein. Ein Handelsvertrag über die künftigen Beziehungen zwischen der EU und UK müsste sowohl vom europäischen als auch vom britischen Parlament ratifiziert werden, und auch die nationalen Regierungen der EU benötigen Zeit für die Implementierung des Vertrages.