Am 6. September hat die EU-Kommission eine Mitteilung zur Digitalisierung der Koordinierung der sozialen Sicherheit veröffentlicht. Ziel der Initiative ist es, die Vorteile der Digitalisierung zu nutzen, um die Systeme der sozialen Sicherheit besser grenzüberschreitend koordinieren zu können. Unter anderem soll ein besserer Informationsaustausch zwischen den nationalen Trägern/Behörden, eine beschleunigte Anerkennung und Gewährung von Sozialleistungen über die Grenzen hinweg und ein geringerer Verwaltungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger gewährleistet werden. Dies soll es EU-Bürgerinnen und -Bürgern erleichtern, in anderen EU-Ländern zu leben oder zu arbeiten beziehungsweise zu verreisen.
Dies kann auch den unternehmerischen Alltag vereinfachen, denn administrative Hürden zum Beispiel bei der temporären Entsendung von Arbeitskräften in ein anderes EU-Land sollen verringert werden. Sowohl die Beantragung als auch die Ausstellung der notwendigen Sozialversicherungsdokumente werden laut Vorschlag vollständig digitalisiert und somit benutzerfreundlicher und effizienter. Dadurch würden Verwaltungskosten und Hindernisse für die Unternehmen beseitigt, die diese Dokumente für eine Geschäftstätigkeit im Ausland benötigen. Insgesamt soll die Initiative positive Effekte auf den Binnenmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit haben.
Unter anderem fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf,
- die Umsetzung des elektronischen Austauschs von Informationen der sozialen Sicherheit (EESSI) auf nationaler Ebene zu beschleunigen. Mit EESSI wird der Austausch zwischen den nationalen Sozialversicherungsträgern digitalisiert, und umständliche und zeitraubende papiergestützte Verfahren werden überflüssig;
- sich uneingeschränkt am Pilotprojekt zum Europäischen Sozialversicherungsausweis (ESSPASS) zu beteiligen, in dessen Rahmen Möglichkeiten zur einfacheren Ausstellung und Überprüfung von Sozialversicherungsansprüchen der Bürgerinnen und Bürger über die Grenzen hinweg ausgelotet werden;
- auf die Einführung der digitalen Brieftasche für die europäische digitale Identität hin zu arbeiten, die es den EU-Bürgerinnen und -Bürgern ermöglichen soll, digitale Versionen von Anspruchsdokumenten wie beispielsweise der Europäischen Krankenversicherungskarte mitzuführen, sodass diese von Sozialversicherungsträgern, Arbeitsaufsichtsbehörden und Gesundheitsdienstleistern leichter sofort überprüft werden können.
Im Jahr 2021 lebten 16 Millionen EU-Bürgerinnen und Bürger in einem anderen EU- oder EFTA-Land, und es gab 100 Millionen Tourismusaufenthalte in einem anderen EU-Mitgliedstaat. Die existierenden Koordinierungsregeln der EU für die soziale Sicherheit schützen die Sozialversicherungsrechte von Menschen, wenn sie innerhalb Europas umziehen oder verreisen. Sie garantieren, dass Menschen ihre Leistungen (zum Beispiel Alters-, Arbeitslosen- oder Familiengeld) weiterhin erhalten und von der Gesundheitsversorgung abgedeckt sind, auch wenn sie in ein anderes EU-Land reisen oder umziehen. Diese Vorschriften sind derzeit im Prozess modernisiert zu werden.
Gleichzeitig besteht noch großes Potenzial, die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu verbessern. Verfahren zum Nachweis und zur Überprüfung von Sozialversicherungsansprüchen können zeitaufwändig und verwaltungstechnisch aufwändig sein, da sie oft auf der physischen Anwesenheit und physischen Dokumenten, so genannten „tragbaren Dokumenten“ beruhen. Unternehmen können mit administrativen Kosten und Hürden konfrontiert sein, insbesondere wenn sie ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vorübergehend ins Ausland entsenden.