Ursprüngliche Grundlage der Richtlinie ist ein Kommissionsvorschlag von 2012. Der Rat hat seinen entsprechenden Beschluss schon gefasst, so dass die Veröffentlichung der Richtlinie im Amtsblatt der EU in Kürze erfolgen kann. Die im Amtsblatt veröffentlichte Fassung ist verbindlich.
Die Mitgliedstaaten haben nach der neuen Richtlinie sicherzustellen, dass entweder mindestens 40 Prozent der Mitglieder des Aufsichtsrates beziehungsweise der nicht geschäftsführenden Mitglieder von Leitungsorganen oder 33 Prozent der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat beziehungsweise der nicht geschäftsführenden als auch der geschäftsführenden Mitglieder von Leitungsorganen an das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht gehen.
Ergänzend werden Vorgaben für die Auswahlverfahren, Auskunftspflichten der Gesellschaften auf Anfrage der Kandidaten sowie Informations- und Offenlegungspflichten eingeführt. Mitgliedstaaten, die bereits gleichermaßen wirksame Maßnahmen eingeführt haben, können bestimmte, in der Richtlinie festgelegte Anforderungen aussetzen.