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Green Deal: Ratseinigung zum europäischen CO2-Grenzausgleich

Freie Zuteilung für Unternehmen weiter offen

Der CO2-Grenzausgleich soll die EU-Industrie vor Wettbewerbern mit weniger ambitionierten Klimazielen schützen

© Querbeet / E+/ Getty Images

Am 15. März haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf Ministerebene auf einen gemeinsamen Standpunkt zum laufenden Legislativvorhaben eines europäischen CO2-Grenzausgleichsmechanismus geeinigt. Wichtige Streitfragen bleiben jedoch ungeklärt.

Die Mitgliedstaaten folgen in weiten Teilen dem Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission vom Juli 2021. Importe im Wert von unter 150 Euro sollen ausgenommen werden. Zudem schlägt der Rat vor, bei der Verwaltung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) der Kommission eine gewichtigere Rolle zuzuweisen. So soll sie unter anderem für den Verkauf der CBAM-Zertifikate zuständig sein. 

Zu den wichtigsten Streitfragen - Fortführung der freien Zuteilung im Europäischen Emissionshandel und Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der Exportwirtschaft - wurde noch keine Einigung erzielt, da diese zum Teil im Rahmen der Reform des Europäischen Emissionshandelssystems geklärt werden könnten. Offen bleibt auch die Verwendung der generierten Einnahmen.

Um dennoch den Weg für eine Einigung im Rat zu ebnen, hat die französische Ratspräsidentschaft die noch offenen Fragen in einer die Einigung zum CBAM begleitenden Erklärung aufgegriffen. Die Verhandlungen zum CBAM sollen erst beginnen, wenn ausreichend Fortschritte hinsichtlich dieser Fragen erreicht wurden. Auch der deutsche Finanzminister Christian Lindner hatte in der öffentlichen Aussprache hierauf gedrängt. 

In der nun vorliegenden Ratsposition wird bezüglich der Exportwirtschaft lediglich festgelegt, dass die Europäische Kommission im Jahr 2026 die Auswirkungen des CBAM auf Exporte in Drittländer bewerten soll.

Der im Europaparlament federführende Umweltausschuss stimmt voraussichtlich am 11. Mai 2022 über die Parlamentsposition ab, gefolgt von der Abstimmung im Plenum im Juni 2022. Danach könnten dann die Trilogverhandlungen der Co-Gesetzgeber über die finale Ausgestaltung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus beginnen. 

Die Beratungen der Mitgliedstaaten zur Reform des Europäischen Emissionshandelssystems befinden sich noch im Anfangsstadium. Im Europäischen Parlament wird angestrebt, die Position Mitte Mai im Ausschuss zu verabschieden.

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Klemens Kober Referatsleiter Handelspolitik, transatlantische Beziehungen und EU-Zollfragen

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Josephine Möslein Referatsleiterin Europäische Energie- und Klimapolitik

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