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Kommission schlägt einheitliche Steuerregeln für Körperschaften vor

Weniger Bürokratie, mehr grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Hand tippt in den Taschenrechner

Ziel: Schulden abbauen und Wachstum fördern

© Shutthiphong Chandaeng / iStock / Getty Images Plus

Die am 12. September von der EU-Kommission vorgelegten Vorschläge für einen einheitlichen Rahmen für die Körperschaftsteuer (BEFIT) bringen Unternehmen, die mit Niederlassungen in mehreren EU-Staaten tätig sind, dem Ideal näher, europaweit nur noch eine Steuererklärung abgeben zu müssen.

Das Ziel von BEFIT (Business in Europe: Framework for Income Taxation) und HOT (Head Office Tax System) sind weniger Bürokratie für Unternehmen und mehr grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Steuerverwaltungen.

Aus DIHK-Sicht positiv ist, dass die neuen BEFIT-Regelungen für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 750 Millionen Euro freiwillig angewendet werden können und dass Verluste über Grenzen hinweg verrechnet werden können. Andererseits wird die Flexibilität wieder eingeschränkt, weil alle Unternehmen, die sich freiwillig für die Anwendung der BEFIT-Regeln entscheiden, gleich 5 Jahre dabeibleiben müssen.

Körperschaften mit maximal 249 Mitarbeitern, die in anderen Mitgliedstaaten lediglich Betriebstätten unterhalten (keine Tochterunternehmen), sollen ihre steuerliche Bemessungsgrundlage gemäß HOT am Hauptsitz nach den ihnen vertrauten Regeln berechnen und ihre europaweiten Ertragsteuern auch dort abführen dürfen. Erst wenn die Umsätze der Betriebsstätten bestimmte Schwellenwerte überschreiten, oder das KMU anfängt Tochtergesellschaften zu gründen, gilt der Vereinfachungsrahmen nicht mehr.



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Porträtfoto Malte Weisshaar
Malte Weisshaar Referatsleiter Steuern in der EU | EU-Haushalt | Energiesteuern