Mit den beiden Verordnungen werden erstmalig umfassende Regeln für Online-Plattformen festgelegt. Der DSA zielt dabei vorrangig auf die Bekämpfung illegaler Inhalte, Desinformation und anderer Gefahren ab. Grundsatz ist dabei, dass was offline illegal ist, auch online illegal sein soll. Die Pflichten für Plattformen gelten abgestuft, je nach Größe und ihrem Gefahrenpotenzial.
In der Praxis bedeutet dies, dass Online-Plattformen illegale Inhalte, wie beispielsweise auch illegale Produkte, schneller entfernen müssen. Außerdem müssen Plattformen in Zukunft die Rückverfolgbarkeit ihrer Online-Händler besser gewährleisten und mehr Kontrollen durchführen. Ebenso enthalten sind Regelungen für mehr Transparenz von Empfehlungssystemen und eingesetzten Algorithmen. Irreführende Praktiken wie auch Dark Patterns sind ganz verboten.
Der DMA sieht Regelungen für große Online-Plattformen, sogenannte "Gatekeeper" mit unter anderem mehr als 45 Millionen Nutzerinnen und Nutzern vor, die häufig über den Marktzugang entscheiden und von denen daher ein hohes systemisches Risiko ausgeht. Die neuen Pflichten sollen unlautere Geschäftspraktiken der Gatekeeper verhindern. Dies bedeutet, dass in Zukunft Dienste von Gatekeepern mit denen Dritter kompatibel sein müssen und Nutzer der Plattformen zu ihren Daten auf der Plattform haben müssen. Gatekeeper dürfen außerdem ihre eigenen Produkte und Dienste nicht bevorzugen gegenüber den Angeboten Dritter sowie Nutzer nicht mehr daran hindern, vorinstallierte Apps und Software zu deinstallieren.
Bei Verstößen gegen die beiden Gesetze drohen empfindliche Strafen von bis zu 10 Prozent, im Falle wiederholter Verstöße sogar bis zu 20 Prozent im Vorjahr weltweit erzielten Gesamtumsatzes. Die beiden Verordnungen müssen nun offiziell im Rat angenommen werden, bevor sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und damit in Kraft treten.