Alle modernen Handelsabkommen der EU enthalten Kapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung mit gegenseitig vereinbarten Verpflichtungen. In der neuen EU-Mitteilung "Die Kraft der Handelspartnerschaften: Gemeinsam für ein grünes und gerechtes Wirtschaftswachstum" werden politische Prioritäten und Aktionspunkte genannt. So wird der bisherige auf Engagement basierende Ansatz um eine stärkere Um- und Durchsetzung erweitert. Der neue Ansatz soll insbesondere die Anwendung von Handelssanktionen bei Verstößen gegen die wichtigsten TSD-Bestimmungen umfassen. Er soll bei künftigen Verhandlungen und in Einzelfällen auch bei laufenden Verhandlungen angewandt werden.
Das neue TSD-Konzept umfasst insbesondere die folgenden Aspekte:
Ergebnisorientiertes Engagement mit den Partnerländern:
- Die EU wird mit den Partnerländern maßgeschneiderte Ziele und zeitgebundene Fahrpläne für effektivere Ergebnisse aushandeln;
- Die EU wird das Engagement mit den Handelspartnern in einem kooperativen Prozess verstärken, um internationale Arbeits- und Umweltstandards zu fördern, auch durch technische und finanzielle Unterstützung.
- Die EU wird sowohl mit den Mitgliedstaaten als auch mit dem Europäischen Parlament enger zusammenarbeiten, um die Einhaltung der TSD-Verpflichtungen zu überwachen und umzusetzen.
- Die EU wird darauf hinarbeiten, neue Märkte für die Ein- und Ausfuhr von umweltfreundlichen Gütern, Dienstleistungen und Rohstoffen zu erschließen.
Mehr Beteiligung der Zivilgesellschaft:
- Die EU wird es der Zivilgesellschaft und den nationalen Beratungsgremien erleichtern, Beschwerden über Verstöße gegen die Nachhaltigkeitsverpflichtungen einzureichen.
- Die nationalen Beratungsgremien werden besser in Projekte der technischen Hilfe und in Treffen mit den EU-Mitgliedstaaten eingebunden;
- Die EU wird für mehr Transparenz bei der Arbeit der Beratungsgremien sorgen, einschließlich der Veröffentlichung der Listen der teilnehmenden Organisationen;
- Die EU wird die Rolle der Beratungsgremien weiter stärken, indem wir Ressourcen für ihre Arbeit bereitstellen.
Die EU wird die Phase der Streitbeilegung zwischen Staaten auf TSD-Kapitel bezogen ausdehnen. Das heißt, die Partei, bei der ein Verstoß festgestellt wurde, muss unverzüglich mitteilen, wie sie den Verpflichtungen nachkommen wird. Als letztes Mittel werden Handelssanktionen für wesentliche Verstöße gegen das Pariser Klimaabkommen und die grundlegenden Arbeitsnormen der IAO anwendbar gemacht.