Ziel der Kommission ist es, mit der Reform alle Verbraucher – von industriellen Großverbrauchern bis hin zu KMU und Haushalten – besser vor übermäßigen Preisschwankungen zu schützen, Energieversorgungssicherheit aus sauberen Quellen zu gewährleisten und die Marktresilienz zu stärken.
In einem umfangreichen Fragebogen werden dabei vier Hauptbereiche adressiert: Zum einen wird nach Möglichkeiten einer Verringerung der Abhängigkeit des Strompreises von kurzfristigen Preisen für fossile Brennstoffe gesucht. Gleichzeitig soll der Ausbau von erneuerbaren Energien vorangetrieben werden. Dafür werden unter anderem spezifische Fragen zu langfristigen Direktlieferverträgen (PPAs) und Hedging durch Terminkontrakte gestellt. Ein weiterer Bereich stellt Fragen zur Änderung der Funktionsweise des Marktes, um für Versorgungssicherheit zu sorgen. Weiterhin wird nach Möglichkeiten gesucht, Alternativen zu Gaslieferungen, wie Speicherung und Laststeuerung, in vollem Umfang zu nutzen. Der dritte Schwerpunkt ist die Stärkung des Verbraucherschutzes und der Handlungskompetenz der Verbraucher. Letztlich gibt es auch Bestrebungen der Kommission die Markttransparenz, -überwachung und -integrität zu verbessern.
Obwohl das übergeordnete Ziel der Kommission zu begrüßen ist, sorgt die sehr kurzfristig angelegte Konsultation für starke Verunsicherung bei den Marktakteuren und Investoren. Bereits am 13. Februar wird die Konsultation wieder geschlossen, Ende März ist mit einem Legislativvorschlag zu rechnen. Für eine grundlegende Änderung des Strommarktsystems ist diese kurze Zeitspanne sehr bedenklich. Ohne eine fundierte Folgenabschätzung könnte eine Reform zu genau den gegenteiligen Effekten führen: einem stagnierenden Ausbau erneuerbarer Energien, Liquiditätsverlust an den Terminmärkten, Einbußen in der Versorgungssicherheit und letztendlich höheren Strompreisen für Unternehmen. Modifizierungen sollten daher sehr bedacht vorgenommen werden, um den Energiebinnenmarkt nicht zu gefährden.