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Erleichterungen bei der Zuwanderung

Der Status quo nach zwei Jahren Fachkräfteeinwanderungsgesetz
IT-Fachfrau für Fachkräftereport

Für die besonders gefragten IT-Expertinnen und -Experten gelten zusätzliche Erleichterungen

© SeventyFour / iStock / Getty Images Plus

Der Fachkräftemangel bleibt ein belastendes Dauerthema in vielen Betrieben. Jedes zweite Unternehmen kann offene Stellen längerfristig nicht besetzen, besonders bei Stellen für beruflich Qualifizierte ist die Suche schwer. Zumindest teilweise Abhilfe schaffen soll das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG), das am 1. März 2020 in Kraft trat. Zeit für einen ersten Rückblick.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll Vereinfachungen auf allen Ebenen bringen. So wird erstmals ein einheitlicher Fachkräftebegriff eingeführt, der Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung und Fachkräfte mit akademischer Ausbildung umfasst. Wer eine bestimmte Qualifikation erworben hat, darf in den entsprechenden Berufen arbeiten. Voraussetzung: Diese Qualifikation wurde anerkannt.

Eine Beschränkung der Aufenthaltserlaubnisse auf Engpassberufe ist ebenfalls nicht mehr vorgesehen. Auch die Vorrangprüfung bei der Erteilung von Aufenthaltstiteln bei Fachkräften gibt es nicht mehr. Für die Erwerbstätigkeit von Ausländern, die keine Fachkräfte sind, bleibt diese Vorrangprüfung allerdings grundsätzlich bestehen.

Einreise zur Arbeitssuche und Qualifizierung erweitert

Die Regelungen für den Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche sind mit dem FEG in einer Vorschrift zusammengefasst. Fachkräfte mit Berufsausbildung, also mit einem anerkannten Abschluss, dürfen zudem zur Arbeitsplatzsuche für maximal sechs Monate einreisen und dabei auch zur Probe arbeiten – bis zu zehn Stunden in der Woche. Voraussetzungen sind allerdings deutsche Sprachkenntnisse und die Lebensunterhaltssicherung.

Gleichzeitig wurden mit dem FEG die Möglichkeiten zu Qualifizierungen im Inland erweitert: Wer im Ausland ein Verfahren zur Anerkennung der ausländischen Qualifikation durchlaufen und noch Nachqualifizierungsbedarf hat, kann diesen in Deutschland umsetzen. Seit zwei Jahren darf man dabei nach FEG parallel zur Nachqualifizierung bereits im avisierten Beruf beschäftigt sein.

Fachkräftemangel angehen – mit dem FEG

IT-Spezialisten können ohne formalen Abschluss Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten, wenn sie ein Jobangebot mit bestimmtem Mindestgehalt und Deutschkenntnisse vorweisen können.

Geplant, aber noch nicht vollständig umgesetzt sind auch einige Verfahrensverbesserungen. Dazu zählt, dass alle Bundesländer je mindestens eine zentrale Ausländerbehörde einrichten sollen. Schon heute können Arbeitgeber bei der zuständigen Ausländerbehörde ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren mit festen, kürzeren Fristen betreiben.

Damit ist ein erster Schritt auf dem Weg aus dem Fachkräftemangel getan, der die deutschen Unternehmen nach wie vor stark belastet. Alle DIHK-Umfragen bestätigen: Der Fachkräftemangel gehört zu den drängendsten Problemen der Betriebe. Laut Fachkräftereport 2021 rechnen 85 Prozent der Unternehmen aufgrund von Personalengpässen mit negativen Auswirkungen wie etwa dem Verlust von Aufträgen oder ihrer Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit. Jeder zweite Betrieb gibt an, offene Stellen längerfristig nicht besetzen zu können, weil er keine passenden Arbeitskräfte findet. Für 34 Prozent der Unternehmen mit Stellenbesetzungsschwierigkeiten ist Zuwanderung aus dem Ausland eine Option, hierauf zu reagieren.

Erschwerte Zwischenbilanz wegen Corona

Nach zwei Jahren FEG wäre es Zeit für eine Zwischenbilanz. Allerdings hat die Corona-Krise auch bei der Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ihre negativen Spuren hinterlassen: Die Pandemie und die mit ihr einhergehenden Reisebeschränkungen haben die Reise- und Umzugstätigkeit von Arbeitssuchenden enorm beeinträchtigt; zudem war die Personalnachfrage der Unternehmen zwischenzeitlich deutlich zurückgegangen.

Ein paar Schlussfolgerungen zum Stand der FEG-Umsetzung sind dennoch möglich: So sollte es noch leichter möglich sein, auf Fachkraftniveau zu arbeiten und parallel hierzulande Kompetenzen nachzuholen. Auch die Verfahren im Zuwanderungsprozess sollten stärker vereinfacht und verkürzt werden – auch dadurch, dass die beteiligten Institutionen wie etwa Auslandsvertretungen und Ausländerbehörden digital und effizient zusammenarbeiten.

Deutsche Sprachkenntnisse spielen für eine Beschäftigung hierzulande eine wichtige Rolle, daher wäre es ein guter Schritt, den Spracherwerb bereits im Ausland noch stärker zu fördern. Zudem könnte das Matching zwischen Unternehmen und Fachkraft optimiert werden, da es gerade für kleine und mittelständische Unternehmen eine Herausforderung darstellt, im Ausland Fachkräfte zu suchen.

Es sind also noch einige Schritte zu gehen, um das Fachkräfteeinwanderungsgesetz optimal umzusetzen.

Unterstützung für Unternehmen bei Fragen zur Fachkräftezuwanderung

Die DIHK informiert, berät und unterstützt Unternehmen und interessierte Fachkräfte im Ausland und in Deutschland bei Fragen rund um Zuwanderung, Anerkennung sowie zu Fragen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz mit unterschiedlichen Projekten:

Hand in Hand for International Talents gewinnt qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten für deutsche Unternehmen. Als Pilotprojekt baut es Kooperationsstrukturen auf und erprobt Prozesse für eine geregelte Fachkräfteeinwanderung aus nicht-europäischen Ländern für Fachkräfte in ausgewählten IHK-Berufen, gefördert durch das BMWK und in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit.

Unternehmen Berufsanerkennung (UBA) unterstützt Unternehmen bei der Beschäftigung ausländischer Fachkräfte auf vielfältige Weise. Zum Beispiel können Unternehmen über ein digitales Tool auf der Projektwebsite ihre Fragen rund um die Fachkräfteeinwanderung und Berufsanerkennung stellen und individuelle Antworten erhalten. Darüber hinaus bietet UBA Mustervorlagen und FAQs für die Umsetzung von Anpassungsqualifizierungen und bringt Unternehmen mit teilanerkannten Fachkräften ganz praktisch über die Matching Datenbank UBAconnect zusammen. Gefördert wird das Projekt vom BMBF.

ProRecognition berät an zehn AHK-Standorten Fachkräfte mit akademischem und beruflichem Abschluss zu ihren Anerkennungschancen. Darüber hinaus unterstützen die Berater mit passgenauen Angeboten zu Sprachqualifikationen, der Visabeantragung, der Vorbereitung der Bewerbungsunterlagen und der Jobsuche. Es wird gefördert vom BMBF.

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Porträtbild Dr. Stefan Hardege, Referatsleiter Fachkräftesicherung, Arbeitsmarkt, Zuwanderung
Dr. Stefan Hardege Referatsleiter Fachkräftesicherung, Arbeitsmarkt, Zuwanderung

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Porträtbild Daphne Grathwohl, Referatsleiterin Strategische Themenplanung und Qualitätssicherung
Daphne Grathwohl Referatsleiterin Mitgliederkommunikation und Interne Kommunikation | Pressesprecherin