Die EU-Energiesteuerrichtlinie enthält unter anderem Mindestsätze für die Verbrauchsteuern auf Energieerzeugnisse und elektrischen Strom, die entweder als Kraft- oder Heizstoff verwendet werden. Die Mindestsätze für Kraft- und Heizstoffe werden angehoben. Außerdem werden Heiz- und Kraftstoffe – so die Kommission – anstatt nach Gewicht oder Volumen nach ihrem Energiegehalt besteuert. Damit sollen die umweltschädlichsten Kraftstoffe am höchsten besteuert werden.
Steuerbefreiungen für bestimmte fossile Brennstoffe
Steuerbefreiungen für bestimmte fossile Brennstoffe, vor allem im Luft- und Seeverkehr, sollen künftig wegfallen. Steuerbefreiungen für bestimmte Formen der Gebäudebeheizung sollen ebenfalls auslaufen, sodass die Besteuerung fossiler Brennstoffe künftig nicht mehr unter den Mindestsätzen liegen kann. Steuerbegünstigungen sind nur noch erlaubt, wenn sie den Umweltzielen der EU nicht zuwiderlaufen; so zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Betrieb umweltfreundlicher KWK-Anlagen. Die neuen Preise – an der Zapfsäule und anderswo – sollen Anreize setzen, damit Unternehmen und Verbraucher sich, wo immer möglich, für klimafreundlichere Produkte entscheiden sowie in nachhaltige Energie investieren.
Finanzielle Unterstützung für Unternehmen
Kommission und Mitgliedstaaten gemeinsam sollen finanziell schwächere Haushalte mit einem über 140 Milliarden Euro schweren Fonds finanziell unterstützen, damit diese die Energiewende mittragen können. Auch der EU-Innovations-Fonds soll weiter aufgestockt werden, um klimaschützenden Innovationen schneller zur Marktreife zu verhelfen.
Hintergrund für die Reform der Energiesteuerrichtlinie
Die Europäische Kommission hatte bereits im Mai diesen Jahres eine Reform der Energiesteuerrichtlinie in ihrer Mitteilung zur "Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert" angekündigt. Aus ihrer Sicht haben zahlreiche von Land zu Land abweichende Steuersätze und optionale Steuerbefreiungen zu einer Fragmentierung des Binnenmarktes geführt. Weiterhin passe der Regelungsgehalt der aktuellen Fassung nicht mehr zu den heutigen Klimaschutzzielen der EU. Nicht zuletzt hätten sich die technischen Möglichkeiten seit Einführung der Richtlinie im Jahre 2003 erheblich gewandelt.
Den Entwurf der Richtlinie (EN) finden Sie hier: https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/revision_of_the_energy_tax_directive_0.pdf
Pressemitteilung für das gesamte Gesetzgebungspaket (DE):
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_21_3541
Fragen und Antworten (DE): https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_21_3662