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Außenwirtschaftsrecht

Stapel von Containern vor einer Laderampe

Die DIHK engagiert sich dafür, dass Container mit Waren "made in Germany" möglichst reibungslos in alle Welt gelangen

© Getty Images / golero / E+

Die Umsetzung exportkontrollrechtlicher Regelungen ist für deutsche Unternehmen – vor allem bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union – mit hohem Aufwand verbunden. Im Austausch mit der Politik macht sich die DIHK hier für ausgewogene und effiziente Lösungen stark, um unnötige Belastungen der Betriebe zu vermeiden.

Investitionsprüfungen

Wenn ausländische Käufer in ein deutsches Unternehmen investieren, kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz den Erwerb prüfen und in Einzelfällen gegen Direktinvestitionen einschreiten.

Am 22. Februar 2021 hat das Ministerium den Entwurf für eine weitere Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) vorgestellt. Darin ist eine erneute Ausweitung seiner Handlungsspielräume vorgesehen. Der DIHK hat hierzu am 26. Februar eine Stellungnahme eingereicht. Darin mahnt er unter anderem Augenmaß und Nachbesserungen bei der Ausweitung der Fallgruppen an. Zudem gelte es, die Prüfverfahren zu beschleunigen, Prüfschwellen zu erhöhen und den Umgehungstatbestand äußerst restriktiv zu handhaben:  

DIHK-Stellungnahme zum Referentenentwurf zur 17. Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (PDF, 212 KB)

Eine deutliche Ausweitung seiner Handlungsspielräume brachte dem BMWi zuvor schon das im Juli 2020 verabschiedete Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes. Der DIHK hatte sich am 27. Februar 2020 in einer detaillierten Stellungnahme zum Thema geäußert:

DIHK-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (PDF, 152 KB)

Bereits die im Juni 2020 in Kraft getretene 15. Novelle der  AWV beinhaltete größere staatliche Eingriffsmöglichkeiten, wenn sich ausländische Investoren an hiesigen Unternehmen beteiligen. Hierzu hatte der DIHK am 30. April 2020 Stellung bezogen:

DIHK-Stellungnahme zum Referentenentwurf der AWV-Novelle (PDF, 179 KB)

Mit einer Änderung der AWV hatte die Bundesregierung im Dezember 2018 den Rahmen für Investitionsprüfungen erweitert. Für welche Arten von Erwerben oder Beteiligungen gelten die AWV-Regelungen zu Investitionsprüfungen? Welche konkreten Unterlagen sind bereitzustellen? In welcher Sprache sind sie einzureichen? Diese und viele weitere Fragen hat der DIHK in einer FAQ-Liste zusammengestellt, die nach wie vor Gültigkeit hat. Die Antworten sind mit dem BMWi abgestimmt und richten sich vor allem an deutsche Unternehmen, die Investoren suchen:

FAQ zu Investitionsprüfungen nach der Außenwirtschaftsverordnung (PDF, 181 KB)



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Katharina Neckel Referatsleiterin Außenwirtschaftsrecht, Handelsvereinfachungen