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Außenwirtschaftsgesetz: Weitere Verschärfungen bei Investitionsprüfungen geplant

Arabischer Geschäftsmann schüttelt einem europäischen die Hand, zwei weitere Frauen und ein Mann umringen die beiden

Unternehmensverkäufe an ausländische Investoren sollen künftig noch stärker unter Beobachtung gestellt werden

© serts / E+ / Getty Images

Mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes möchte die Bundesregierung ihre Handlungsspielräume bei Investitionsprüfungen vergrößern. Der DIHK betrachtet die Pläne skeptisch.

Worum geht es? In Investitionsprüfverfahren untersucht das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) den Erwerb inländischer Unternehmen durch ausländische Käufer. Werden Sicherheitsgefahren festgestellt, kann das Ministerium gegebenenfalls Anordnungen treffen oder die gesamte Transaktion untersagen.

Der nun vorliegende Referentenentwurf ist nach den umstrittenen Verschärfungen der Außenwirtschaftsverordnung im Jahr 2017 und 2018 der dritte Ansatz, die Regelungen zu Investitionsprüfungen zu ändern – diesmal auf Ebene des Außenwirtschaftsgesetzes. 

Eigene Märkte offenhalten, Schutz des Eigentums respektieren

Vor dem Hintergrund, dass die deutsche und die europäische Wirtschaft auf offene Märkte und auch auf ausländisches Kapital angewiesen sind, bewertet der DIHK solche Eingriffe grundsätzlich zurückhaltend.

Zum einen lassen sich andere Staaten mit oft strengeren Investitionskontrollen schwerlich dazu bewegen, ihre Märkte für europäische Investoren zu öffnen, wenn dies nicht auf Gegenseitigkeit beruht. Zum anderen bilden der Schutz des Eigentums und die Kapitalverkehrsfreiheit Eckpfeiler der marktwirtschaftlichen Grundordnung. Unternehmer müssen ihr Eigentum nach Auffassung des DIHK frei veräußern dürfen, um auf Marktveränderungen reagieren zu können.

Deswegen sollten "staatliche Beschränkungen, Betriebe im Ganzen oder in Teilen an ausländische Investoren zu veräußern, sehr gut begründet und gerichtlich überprüfbar sein", mahnt der DIHK. Mit der anstehenden Novellierung werde der Handlungsspielraum für das BMWi erheblich ausgeweitet, gibt er zu bedenken.

Tatsächliche anstelle potenzieller Gefährdungen zum Maßstab nehmen

Die geplante Prüfung von "voraussichtlichen Beeinträchtigungen" führe einen neuen, nicht definierten Begriff ein und schaffe damit Rechtsunsicherheiten, warnt der DIHK, und er empfiehlt, eine Untersagung von Auslandsinvestitionen solle sich stärker am bisher verwendeten Rechtsbegriff "tatsächliche Gefährdungen" orientieren. Andernfalls bestehe das Risiko, dass der erweiterte Prüfrahmen den Boden für lenkende industriepolitische Maßnahmen bereiten könne.

Darüber hinaus kritisiert der DIHK mangelnde Transparenz und unvollständige Verbändebeteiligung. Deutsche Unternehmen, die einen ausländischen Investor suchten, benötigten eine klare Perspektive, wie lange ein Investitionsprüfverfahren dauere und welche Kriterien dabei geprüft würden, stellt er klar. Relevante Verfahrensregelungen zu Fristen, zu Fallgruppen et cetera verblieben weiter in der Außenwirtschaftsverordnung. Hierzu seien noch nicht kommunizierte Änderungen geplant, zu denen die Verbände bisher nicht angehört worden seien, kritisiert der DIHK.  

DIHK für nationale Kontaktstelle

Sorgen bereite der Wirtschaft zudem der Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Der DIHK plädiert für die Einrichtung einer nationalen Kontaktstelle, die den Informationsaustausch und die Kooperation mit der EU-Kommission sowie mit anderen Mitgliedstaaten gewährleistet. Hierbei sei besonders darauf zu achten, dass so wenig sensible Unternehmensinformationen wie möglich geteilt würden.  

Eine detaillierte Stellungnahme des DIHK zum Thema vom 27. Februar 2020 gibt es hier:

DIHK-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (PDF, 152 KB)


Kontakt

Porträtfoto Miriam Palczynska-Zachmann
Miriam Palczynska-Zachmann Referatsleiterin Außenwirtschaftsrecht und Handelsvereinfachungen