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Jahressteuergesetz 2022 im parlamentarischen Verfahren zum Teil entschärft und verbessert

Bundestag beschließt Jahressteuergesetz 2022
Gs Jahressteuergesetz 2022

© sakchai vongsasiripat / Moment / Getty Images

Der Bundestag hat am 1. Dezember 2022 in zweiter und dritter Lesung dem Jahressteuergesetz 2022 in Gestalt der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zugestimmt.

Eine deutliche Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf ist, dass weiterhin für betriebliche Immobilien die Möglichkeit besteht, von der gesetzlich vorgegebenen Nutzungsdauer von 33 Jahren Weise abzuweichen. Ursprünglich sollte diese Nachweismöglichkeit gestrichen werden.

Erhöhung der Pauschalen

Weiterhin sieht der Entwurf eine Erhöhung der maximalen Arbeitszimmerpauschale auf 1260 Euro und der früheren Home-Office Pauschale von fünf auf sechs Euro vor.

Steuerpflicht Gaspreisentlastungen und Übergewinnsteuer

Wesentliche Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf ergaben sich zwischenzeitlich durch die Steuerpflicht der Entlassungen seitens der Gaspreisbremse. Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, Übergewinne aus den Bereichen Öl, Gas und Raffinerie mit 33 Prozent zu versteuern. Der Referenzwert hierfür sollen bei den entsprechenden Unternehmen die Gewinne der Jahre 2018-2021 zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von 20 Prozent sein.

Kontakt

Porträtfoto Jens Gewinnus
Jens Gewinnus Referatsleiter Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer